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Burka-Verbot bestätigt

07.07.2014
2023-08-30T12:26:16.7200Z
2 Min

StraSSburg

Frankreich darf muslimischen Frauen untersagen, ihr Gesicht in der Öffentlichkeit mit einer Burka zu verbergen. Aus Sicht des Menschenrechtsgerichtshofs ist es "legitim", wenn ein Staat mit einem Verbot dieser Verschleierung die Voraussetzungen des "gesellschaftlichen Zusammenlebens" wahren wolle. Mit dieser Argumentation wiesen die Europaratsrichter die Klage einer Französin gegen ein seit 2011 geltendes Gesetz ab, das eine Geldbuße von 150 Euro für Frauen mit verhülltem Gesicht vorsieht und in dessen Gefolge hunderte Musliminnen belangt wurden. Die 24-Jährige machte geltend, das Burkaverbot verletze ihre Freiheitsrechte, besonders die Gewissens- und Religionsfreiheit.

Für die Straßburger Instanz verstößt das Gesetz nicht gegen die Menschenrechtscharta. Ein Staat dürfe den Standpunkt einnehmen, dass das Verbergen des Antlitzes das "Zusammenleben" im öffentlichen Raum beeinträchtige und dass das offene Gesicht eine "wichtige Rolle im gesellschaftlichen Austausch" spiele. Der Gerichtshof zeigt Verständnis für das Anliegen, "Verhaltensweisen und Gewohnheiten" zu unterbinden, die eine offene persönliche Beziehung zwischen den Bürgern gefährden. Verklausuliert spricht die Entscheidung vom "Recht anderer, sich in einem gesellschaftlichen Raum zu entwickeln, der das Zusammenleben erleichtert": Soll damit ein - bislang nicht existierender - Rechtsanspruch postuliert werden, das Antlitz eines anderen zu sehen?

Bandbreite Die Richter machen sich die Begründung der Pariser Regierung für das Verschleierungsverbot nicht zu eigen, erklären diese Argumentation jedoch für zulässig. Das Urteil betont, dass die Frage der Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders in den 47 Europaratsnationen sehr unterschiedlich diskutiert werde. In der Tat reicht die Bandbreite von der muslimisch geprägten Türkei bis zum laizistischen Frankreich. Nach dem Straßburger Spruch haben die Staaten einen "weiten Ermessensspielraum". Regierungen dürfen fortan Burkaverbote verhängen, sind dazu aber keineswegs verpflichtet - neben Frankreich macht nur Belgien mit.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die französische Regelung nicht gegen eine Religion, sondern gegen die Verhüllung des Gesichts an sich ziele. Das Gesetz lässt Ausnahmen wie Karnevalsumzüge oder künstlerische Aktionen zu. Muslimische Frauen seien nicht gehindert, so das Urteil, ihre religiöse Überzeugung öffentlich anderweitig durch Kleidung zum Ausdruck zu bringen -eine Untersagung des Kopftuchs würde Straßburg wohl nicht akzeptieren.

Verhältnismäßigkeit In der mit 15 gegen zwei Stimmen gefällten Entscheidung führen die Richter auch Argumente gegen ein Burka-Verbot an. So lehnen sie es ab, die Verhüllung unter dem Aspekt der Gleichheit von Männern und Frauen zu beleuchten. Zurückgewiesen wird die Pariser These, ein Verschleierungsverbot sei wegen der "Sicherheit" nötig: Es genüge die Pflicht, bei einer Identitätskontrolle das Antlitz zu zeigen. Im Urteil wird eingeräumt, es könne überzogen anmuten, angesichts der kleinen Zahl von Burka tragenden Frauen ein allgemeines gesetzliches Verbot zu verhängen. Erwähnt wird, dass das Europaratsparlament und Bürgerrechtsgruppen eine generelle Untersagung der Verhüllung kritisieren. "Sehr besorgt" zeigt sich der Gerichtshof über die islamfeindliche Stimmung im Umfeld der Verabschiedung des französischen Gesetzes.