Piwik Webtracking Image

Viele offene Fragen

AFFÄRE EDATHY Der Untersuchungsausschuss beginnt nach der Sommerpause mit der inhaltlichen Arbeit

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
4 Min

Es ist in der Regel nicht die Opposition, die die Beschlüsse des Bundestagsplenums fasst, schließlich ist sie im Parlament naturgemäß in der Minderheit; in der laufenden Legislaturperiode stellen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam nur ein Fünftel aller Abgeordneten. Und doch beschloss der Bundestag vergangene Woche lediglich mit den Stimmen der beiden Oppositionsfraktionen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD), gegen den wegen Verdachts auf Erwerb von kinderpornografischen Materials ermittelt wird. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD enthielten sich dagegen der Stimme .

Mit diesem Stimmenverhältnis war schon im Ausschuss für Wahlordnung, Immunität und Geschäftsordnung die entsprechende Beschlussempfehlung (18/1948) zu einem Antrag von Abgeordneten beider Oppositionsfraktionen auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses (18/1475) verabschiedet worden. Es gehört zu den parlamentarischen Minderheitenrechten, die Einsetzung eines solchen Gremiums durchsetzen zu können; im April hatte der Bundestag das dazu nötige Quorum von einem Viertel der Parlamentarier auf nunmehr 120 Abgeordnete gesenkt. Der Wahrnehmung dieses Minderheitenrechts wollte sich die Koalition nicht widersetzen, auch wenn sie in dem neuen Untersuchungsausschuss "nicht das richtige Mittel zur Klärung des vorliegenden Sachverhalts" sieht, wie es der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch formulierte.

Dagegen betonte die Grünen-Parlamentarierin Irene Mihalic, dass in mehreren Sondersitzungen des Innenausschusses und bei parlamentarischen Anfragen zu dem Thema immer neue Fragen und Zweifel aufgekommen seien: Zweifel am Bundeskriminalamt (BKA) "hinsichtlich der langwierigen Bearbeitung des kinderpornografischen Materials aus Kanada und Zweifel hinsichtlich der Weitergabe von Informationen durch das BKA an die Bundesregierung und auch an die Spitze der SPD". Auch stelle sich die Frage, "ob, wann und durch wen" Edathy, der sein Bundestagsmandat im Februar niedergelegt hatte, "möglicherweise frühzeitig von diesen Ermittlungen gegen ihn erfahren hat". Ferner werde man sich im Ausschuss "mit dem BKA-Beamten befassen, dessen Name auf der kanadischen Kundenliste stand". Dabei wolle man wissen, wie BKA und Bundesregierung disziplinarrechtlich mit ihm umgegangen sind.

Für Die Linke verwies Frank Tempel darauf,

dass die Abgeordneten eine Kontroll- und Aufsichtspflicht gegenüber der Exekutive hätten. Bis heute stehe die Frage im Raum, ob Edathy eine Vorwarnung erhielt, und auch, "ob die Ermittlungen mit Blick auf die Bundestagswahl und die darauf folgende Regierungsbildung zurückgehalten wurden, um den Skandal abzuwarten", sagte er. Auch stelle sich die Frage, warum es im BKA "bei einem Großverfahren zu kinderpornografischem Material grundsätzlich so lange dauert, bis Ermittlungen in Gang kommen - ist es Nachlässigkeit, oder fehlt es vielleicht an Ausstattung und Personal?" Durch solche Fragen, fügte Tempel hinzu, werde "das BKA nicht etwa an den Pranger gestellt". Vielmehr sollten Mechanismen überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. Viele Fragen seien auch im Innenausschuss nicht ausreichend beantwortet worden, "weil sich viele dort wie Beschuldigte und nicht wie Mitwirkende an einem Aufklärungsprozess vorkamen", fügte Tempel hinzu. Er sei froh, dass man diese Fragen nun in dem Untersuchungsausschuss "beantworten und dann entsprechend nachjustieren" könne.

"Unermessliches Leid"

Dagegen bekräftigte der CDU-Parlamentarier Stephan Harbarth, seine Fraktion könne nicht erkennen, "warum es dieses Untersuchungsausschusses wirklich bedarf". Im Innenausschuss seien "die in Rede stehenden Vorgänge intensiv debattiert", eine Vielzahl von Fragen gestellt und BKA-Chef Jörg Ziercke immer wieder befragt worden. Daher sei aus Sicht der Union derzeit nicht erkennbar, welche neuen Erkenntnisse der Untersuchungsausschuss zutage fördern könne.

Harbarth mahnte zugleich, sich "das unermessliche Leid der betroffenen Kinder" zu vergegenwärtigen, "um das es in den Fällen der Kinderpornografie geht". Es gehe darum, "das von Teilen der Gesellschaft etwas konsumiert wird, was davor unter schwersten Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen an unschuldigen Kindern produziert wurde". Notwendig sei, die strafrechtlichen Vorgaben zu novellieren, "damit Verhalten, das in schwerster Form in die Rechte der verletzten Kinder eingreift, auch bestraft werden kann". Zudem müsse die Polizei mit den notwendigen Instrumenten ausgestattet werden, um diese Verbrechen aufzuklären.

SPD-Mann Grötsch beklagte, dass es beim Thema Kinderpornografie Gesetzeslücken gebe. Deshalb freue er sich, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Vorschiften über Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch vorgelegt habe. Grötsch versicherte zudem, dass sich seine Fraktion konstruktiv an der Arbeit des Untersuchungsausschusses beteiligen werde, auch wenn sie es für effektiver gehalten hätte, "die offenen Fragen in weiteren Befragungen des Innenausschusses zu klären".

Das neue Gremium kam kurz nach der Debatte zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, auf der SPD-Fraktionsvize Eva Högl zur Ausschussvorsitzenden bestimmt wurde. In einer zweiten Sitzung fasste der Ausschuss am Freitag 16 Beweisbeschlüsse, die laut Högl "im Wesentlichen die Beiziehung von Akten betreffen". Dadurch solle den Ausschussmitgliedern ermöglicht werden, sich in der Sommerpause mit dem Inhalt der eingegangenen Akten zu befassen, um danach mit der inhaltlichen Arbeit beginnen zu können.