Piwik Webtracking Image

Mehr Kontrollen für die KSK

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
1 Min

ARBEIT UND SOZIALES

Unternehmen werden zukünftig regelmäßig und öfter auf ihre Melde- und Abgabenpflicht an die Künstlersozialversicherung überprüft. Der Bundestag verabschiedete den vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Gesetzent- wurf am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen (18/1530, 18/1770). Die Regierung erhofft sich damit jährliche Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro für die Künstlersozialkasse (KSK). Zudem soll durch die Mehreinnahmen die Höhe der Abgabe, die Unternehmen an die KSK zahlen müssen, wenn sie einen freiberuflichen Künstler oder Publizisten beschäftigen, stabilisiert werden. Der Abgabensatz auf das an den Künstler gezahlte Honorar war seit dem Jahr 2012 von 3,9 auf 5,2 Prozent gestiegen.

Die Überprüfung der Melde- und Abgabenpflicht soll nach dem Gesetz mindestens alle vier Jahre im Rahmen der regulären Sozialabgabeüberprüfung durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen werden. Die zusätzlichen Kosten für den erhöhten Bürokratieaufwand auf Seiten der Rentenversicherung beziffert die Regierung auf jährlich 12,3 Millionen Euro.

Das Gesetz sieht eine Geringfügigkeitsgrenze für kleine Unternehmen vor, die nur unregelmäßig freie Kulturschaffende zum Zweck der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit beschäftigen. Die KSK-Abgabe soll von ihnen nur dann entrichtet werden müssen, wenn die Summe der gezahlten Honorare über 450 Euro jährlich liegt.

Über die Künstlersozialkasse (KSK) sind derzeit rund 180.000 freiberufliche Kulturschaffende kranken-, pflege- und rentenversichert. Sie finanziert sich zu 30 Prozent aus der KSK-Abgabe der Unternehmen, zu 50 Prozent aus den Beiträgen der Versicherten und zu 20 Prozent aus einem Zuschuss des Bundes.