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Mehr Hilfen und ein neuer Fonds

NEUREGELUNGEN Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollen steigen, die Leistungen systematisch ausgebaut werden

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
2 Min

Mit zwei "Pflegestärkungsgesetzen" sollen in dieser Wahlperiode die Beiträge um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Dadurch stehen rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die gesetzliche Pflegeversicherung zur Verfügung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,3 Prozent) steigt Anfang 2015 zunächst um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose). Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der vor allem den vielen Demenzkranken helfen soll, werden später nochmals 0,2 Punkte aufgeschlagen.

Pflegeleistungen

Ab 2015 werden mit insgesamt 2,4 Milliarden Euro jährlich die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon gehen 1,4 Milliarden Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in die stationäre Pflege. Zu den Leistungsanpassungen gehört ein Inflationsausgleich in Höhe von vier Prozent, der ab 2015 greift. Vorgesehen sind Verbesserungen bei der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wie auch bei der teilstationären Tages- und Nachtpflege. In der stationären Pflege soll die Anzahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von rund 25.000 auf bis zu 45.000 aufgestockt werden. Demenzkranke sollen künftig auch die Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten können.

Vorsorgefonds

Weitere rund 1,2 Milliarden Euro sind für einen Vorsorgefonds zugunsten der sogenannten Babyboomer-Generation reserviert. Ab 2015 sollen 20 Jahre lang Beitragsgelder in den Fonds eingespeist und ab 2035 erneut 20 Jahre lang zur Stabilisierung der Beiträge von dort wieder entnommen werden. Nach den Prognosen der Gesundheitsexperten wird im Jahr 2050 mit dann mehr als vier Millionen Pflegefällen der Höhepunkt der Entwicklung erreicht. Nach 2055 soll dann die Zahl der Pflegefälle wieder sinken. Das maximale Kapitalvolumen des Fonds wird auf 37 bis 42 Milliarden Euro geschätzt. Eine Zweckentfremdung der Gelder soll ausgeschlossen werden.

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird es künftig fünf statt drei Pflegestufen geben, um den Bedarf genauer zuordnen zu können. Dabei wird im Begutachtungsverfahren nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag der Betroffenen entscheidend sein. Das soll insbesondere den Demenzkranken zugute kommen. Derzeit wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Praxis noch erprobt, um eine Fehlsteuerung auszuschließen. Erst anschließend wird die Systematik offiziell eingeführt. (Siehe Interview auf Seite 2)