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Weniger Steuern auf Hörbücher

Finanzen Vorteile beim Verkauf von Lebensversicherungen werden gestrichen

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat umfangreiche Steueränderungen beschlossen. So sollen Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen wegfallen. Hörbücher sollen demnächst vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent profitieren. Bisher werden 19 Prozent Steuern fällig. Begrenzt wird zudem die steuerfreie Einfuhr von Zigaretten aus Kroatien. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529, 18/1776, 18/1995) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Eine wichtige Änderung betrifft Lebensversicherungen. Nach einem Verkauf sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Die Bundesregierung begründet die Rechtsänderung damit, durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. Damit entfalle die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant seien. Allerdings hatten die Koalitionsfraktionen in den Ausschussberatungen den Entwurf noch einmal abgeändert, so dass keine Steuerpflicht bei Übertragungen im Zusammenhang mit Scheidungen oder Nachlässen entsteht.

Zu den zahlreichen Änderungen im Steuerrecht gehört eine Klarstellung, dass bei der Veräußerung von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht. Die Auffassung, dass in solchen Fällen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber "auf einem nicht zutreffenden Verständnis der geltenden Rechtslage", heißt es in dem Entwurf. Daher erfolge jetzt eine Klarstellung. Steuergestaltungsmodelle mit Hilfe eines Wegzugs ins Ausland werden unterbunden. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs entstandene Unklarheiten bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen werden beseitigt.

Änderungen gibt es außerdem bei der Erhebung von Mehrwertsteuer für Downloads von Unternehmen im Ausland. Künftig gilt als Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Dort, wo der Download stattfinde, ist jetzt die Steuer fällig und nicht mehr im Sitzland des Unternehmens. Damit sollen Steuerverlagerungen ins Ausland verhindert werden.

Eine weitere Änderung betrifft Unterhaltszahlungen, deren steuerlicher Abzug seit vielen Jahren als verwaltungsaufwändig sowie fehler- und missbrauchsanfällig gilt. Künftig müssen die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen angegeben werden, damit deren Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Aus dem EU-Land Kroatien dürfen in Zukunft maximal 300 Zigaretten steuerfrei nach Deutschland eingeführt werden. Zur Beschränkung der steuerfreien Einfuhr von Zigaretten heißt es, angesichts des niedrigen Steuersatzes in Kroatien auf Zigaretten (75,82 Euro je 1.000 Stück) bestehe ein erhebliches Preisgefälle, und mit der Mengenbeschränkung werde dem Einkaufstourismus begegnet. In Deutschland beträgt der Steuersatz 152,50 Euro pro 1.000 Stück Zigaretten.