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Energiesparen ist teuer

wirtschaft Normenkontrollrat berichtet von einem schwierigen Halbjahr mit der Koalition

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
2 Min

Der Nationale Normenkontrollrat will nicht nur die Kosten bewerten, die durch die Umsetzung neuer Gesetze zu erwarten sind, sondern auch den Nutzen. In der Wirtschaft kenne man nur Kosten-Nutzen-Rechnungen, begründete der Vorsitzende des unabhängigen Kontrollgremiums, Johannes Ludewig, im Gespräch mit dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages in der vergangenen Woche den Vorstoß. Anlass für das Gespräch war die Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung über den Bericht für 2013 nach Paragraf 7 des Gesetzes zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates (18/866).

Ludewig zog zunächst eine Bilanz der Arbeit des 2006 eingesetzten Normenkontrollrates. In der letzten Legislaturperiode sei "eine Menge bewegt worden zur Entbürokratisierung", vor allem was die Belastung von Unternehmen durch Bilanzierungs-, Statistik- und andere Vorschriften angeht. Hatte der Normenkontrollrat zunächst nur den Auftrag, im Vorfeld der Gesetzgebung den entstehenden Bürokratieaufwand zu bewerten, so soll er seit einer Novelle 2011 alle Gesetzesfolgekosten ermitteln. Das ist der der sogenannte Erfüllungsaufwand.

Dieser Aufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ist dem Bericht des Normenkontrollrates zufolge seit November von rund 1,0 Milliarden Euro auf 2,6 Milliarden in die Höhe geschnellt, und zwar durch die neue Energiesparverordnung. "Dieser Aufwand entsteht dadurch, dass die Energieeffizienzstandards bei neuen Gebäuden der Wirtschaft sowie bei Wohngebäuden der Wohnungswirtschaft ab dem Jahr 2016 angehoben werden." Allerdings sei zu erwarten, dass diese Belastungen "über die Zeit durch eingesparte Energiekosten zumindest ausgeglichen" werden Eine deutliche Entlastung bei den Kosten für die öffentliche Verwaltung sieht das Gremium bei dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Zu den Erfahrungen in der neuen Legislaturperiode stellte Ludewig fest: "Der Normenkontrollrat hat noch kein so schwieriges halbes Jahr erlebt wie dieses." Bei allen wichtigen Gesetzesvorhaben hätten bis kurz vor der Beschlussfassung im Kabinett keine Kostenberechnungen vorgelegen. Die Ministerien hätten die Vorgaben des Normenkontrollgesetzes nicht eingehalten. Als Beispiele nannte Ludewig die EEG-Novelle, den Mindestlohn, die Rentenreform und die Lebensversicherungsreform. Stets habe parallel zum parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nachgearbeitet werden müssen. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Peter Ramsauer (CSU), fasste Ludewigs Darstellung mit "viel Licht, aber auch mancher Schatten" zusammen.