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Schadstoffe in Elektrogeräten

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
2 Min

UMWELT

Der Bundestag hat eine weitere Beschränkung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten am vergangenen Freitag der "Ersten Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung" (ElektroStoffV, 18/1471) zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich der Stimme.

Die ElektroStoffV, die unter anderem die Verwendung von Blei und Quecksilber in Elektrogeräten sowie Kabeln und Ersatzteilen begrenzt, setzt in Deutschland die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) um. Ausnahmen gelten unter anderem für medizinische Geräte.

Es sei sinnvoll und richtig, den Schadstoffgehalt der Geräte zu senken und damit Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu begrenzen, urteilte die Unionsfraktion bereits in der Sitzung des Umweltausschusses am vergangenen Mittwoch. Die SPD-Fraktion wies auf den Umstand hin, dass elektrische Geräte in Haushalten durch die technische Weiterentwicklung oft nicht sehr lange verwendet würden. Sie müssten daher so produziert werden, dass sie gut wiederverwertet werden können. Die Grünen-Fraktion lobte die Verordnung ebenfalls, wertete es aber als kritisch, dass nicht jeder Verstoß gegen die ElektroStoffV zwangsläufig einen Rückruf nach sich ziehen soll. Die Verordnung dürfe auf keinen Fall ein Freibrief dafür werden, Produkte nicht zurückzurufen, nur weil es zu teuer sei, betonte die Grünen-Fraktion.

Aus Sicht der Linksfraktion hat es die Bundesregierung versäumt, Schwachstellen der ElektroStoffV zu korrigieren. So dürften recycelte Kunststoffe weiterhin nicht verwendet werden. Der Einsatz von Blei- und Quecksilber in Leuchtkörpern sei hingegen nach wie vor erlaubt.