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Endlager-Kommission  : Wohin mit dem Atommüll?

Bundesumweltministerin Hendricks fordert Debatte »ohne Denkverbote«

15.09.2014
2023-08-30T12:26:18.7200Z
3 Min

Sollte es am Ende eine Volksabstimmung über ein mögliches Atommüll-Endlager geben? Für Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ist das keine Option. Einem solchen Referendum wäre eine „riesige Mehrheit“ zwar wohl sicher, vermutete die Ministerin am vergangenen Montag in der dritten Sitzung der Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission). Aber die regional Betroffenen würden damit nicht glücklich sein. Ein tragfähiger gesellschaftlicher Konsens sei in dieser Frage jedoch notwendig. „Die Bevölkerung mitzunehmen, ist die größte Herausforderung“, betonte Hendricks.

Das 33-köpfige Gremium, besetzt mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, Wissenschaftlern, Abgeordneten des Bundestages sowie Mitgliedern der Landesregierungen, soll laut Gesetz bis Ende 2015 Kriterien für die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll entwickeln. Allein 10.550 Tonnen Schwermetall in Form von abgebrannten Brennelementen müssen laut Bundesamt für Strahlenschutz verwahrt werden. Das Endlager soll bis 2031 gefunden und danach erschlossen werden.

Die Anregung, zu diesem Thema eine Volksabstimmung abzuhalten, kam von Jörg Sommer, der in seiner Funktion als Vorsitzender der Deutschen Umweltstiftung in der Kommission sitzt. Das Jahr 2031 als Frist für die Endlagersuche bezeichnete er in der Sitzung als „illusorisch“. Erst müsse ein „gesellschaftlicher Konsens“ hergestellt werden. Der Zeitbedarf hierfür sei aber nicht planbar. Ähnlich äußerte sich der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne). Vor einer Entscheidung müsse die Atommüllforschung in Deutschland zunächst „breiter aufgestellt“ werden. Hendricks hält am Zeitplan fest. Es sei ihr „logisch nicht ersichtlich“, den gesellschaftlichen Konsens gegen den Zeitplan zu stellen. Bis 2031 seien noch 17 Jahre Zeit. „Wie lange wollen Sie eine Debatte führen, wenn wir doch alle wissen, dass wir einen Endlager-Standort brauchen?“

Schacht Konrad Fast nebenbei nannte Hendricks in der Sitzung ein Datum, das viele Kommissionsmitglieder aufhorchen ließ: Das Endlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll im Schacht Konrad werde wohl erst 2022 in Betrieb gehen, teilte die Ministerin mit. Bisher sollte es im Jahr 2019 fertig sein, nachdem sich der Starttermin zuvor schon immer weiter verzögert hatte.

Viel Raum nahm in der Sitzung das Reizthema Gorleben ein. Die Frage, ob das Atommülllager im Wendland in die Standortsuche einbezogen werden sollte, hatte schon vor Beginn der Kommissionsarbeit die Gemüter erhitzt. Vor allem die Umweltverbände sind dagegen und fordern, die sogenannte Veränderungssperre für den Standort abzuschaffen. Sie legt fest, dass im Salzstock nichts verändert werden darf, was eine spätere Nutzung als Endlager gefährden könnte. Die Verbände befürchten hierdurch eine Vorfestlegung auf Gorleben. „Es kann nicht von einer weißen Landkarte gesprochen werden“, kritisierte Klaus Brunsmeier vom Umweltverband BUND in der Sitzung. Die Sperre müsse aufgehoben oder auch für andere mögliche Standorte verhängt werden. Hendricks wies das zurück. Gorleben sei als Standort nicht ausgeschlossen. Die Veränderungssperre sei daher nötig, um die Möglichkeit der Lagerung zu erhalten. Die Ministerin appellierte an die Kommission, eine „ehrliche, kreative Debatte ohne Denkverbote, Blockaden und Vorfestlegungen“ zu führen. Das bedeute auch, „Gorleben einzubeziehen“.

Keine Vorentscheidungen In Bezug auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE), das am 1. September seine Arbeit aufgenommen hat, hob Hendricks dessen „vorläufigen“ Charakter hervor. Das neue Amt, das die Endlagersuche auf Verwaltungsebene begleiten soll, ist im Gesetz vorgesehen. Kritiker befürchten jedoch, dass damit institutionelle Fakten geschaffen werden, bevor die Endlager-Kommission das Gesetz überhaupt überprüft hat. Hendricks versicherte, im BfE finde derzeit nichts statt, „was die kerntechnische Entsorgung betrifft“. Bisher würden nur Rechnungen über die Offenhaltungskosten in Gorleben ausgestellt. Diese werden von den Stromkonzernen getragen. Auch Sorgen, mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle, das die Bundesregierung Mitte 2015 der EU-Kommission vorlegen muss, würden Fakten geschaffen, versuchte Hendricks zu zerstreuen: Der Arbeit der Endlager-Kommission werde nicht vorgegriffen, betonte sie. In dem Programm werde auf die Arbeit der Kommission hingewiesen.

In der Sitzung stellte die Kommission zudem die Weichen, um stärker in die inhaltliche Arbeit einzusteigen. In der nächsten Sitzung soll zum Beispiel die Frage der Rückholbarkeit des Atommülls angegangen werden. Das Gremium tagt wieder am 22. September. Sören Christian Reimer