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Arbeit und Soziales  : Tarifeinheit auf der Startbahn

Regierung plant Ende der Spartengewerkschaften und »Partnerschaft für Fachkräfte«

15.09.2014
2023-08-30T12:26:19.7200Z
3 Min

Eine arbeitsmarktpolitische Generaldebatte ohne das Thema Mindestlohn – das gab es in den vergangenen Jahren selten. Andere Themen gerieten dabei oft in den Hintergrund. Bei der Debatte über den Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2015 (18/2000, Einzelplan 11) am vergangenen Donnerstag zeigte sich jedoch, dass es der Ministerin und den Abgeordneten nicht an anderen Schwerpunktthemen mangelte, die es schnellstmöglich umzusetzen gelte.

Unter Bezug auf die jüngsten Streiks von Lokführern und Piloten, die „Klientelpolitik für Wenige“ betrieben, kündigte etwa die Bundesministerin für Arbeit und Soziales,, Andrea Nahles (SPD), an, das Prinzip der Tarifeinheit wieder stärken zu wollen. „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“, dies müsse wieder gelten. Es könne nicht sein, dass Spartengewerkschaften zentrale Teile unseres Landes lahmlegen, sagte Nahles. Unterstützt wurde sie in dieser Haltung von Sabine Weiss, der stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion für die Bereiche Arbeit und Soziales. „Streikbelastungen werden zu einem Problem für die Allgemeinheit. Wir erleben hier Machtkämpfe zwischen den einzelnen Gewerkschaften“, kritisierte sie. Deshalb müsse das Gesetz zur Tarifeinheit so schnell wie möglich kommen.

Stolperstein beseitigen Als weitere wichtige Ziele benannte die Ministerin unter anderem einen verbesserten Übergang von der Schule zum Beruf. „Da verlieren wir zu viele Jugendliche“, mahnte sie und machte klar, dass dieser Übergang keine Stolperfalle mehr sein dürfe. 500 Millionen Euro würden deshalb in die Berufseinstiegsbegleitung in den nächsten Jahren investiert. Auch für den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit stünden 900 Millionen Euro bereit, denn deren hohe Zahl stagniere seit 2009. Für den Herbst kündigte sie außerdem eine „Partnerschaft für Fachkräfte“ aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gewerkschaften an, um „das Thema der Zukunft“, die Fachkräftesicherung , anzugehen. Im Dezember sollen auch erste Vorschläge einer Arbeitsgruppe zur „Flexi-Rente“ vorliegen. CDU-Frau Weiss betonte in diesem Zusammenhang, die Losung der Zukunft könne nicht sein, dass Menschen immer früher in Rente gehen können, sondern dass Möglichkeiten für ein längeres Arbeiten geschaffen werden.

Für die Opposition liegt der Handlungsdruck beim Thema Rente woanders. Sie kritisierte in der Debatte, dass die Bundesregierung das Problem der drohenden Altersarmut verdränge.

So forderte Gesine Lötzsch (Die Linke), Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages, die Wiedereinführung der Rentenbeiträge für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen. „Das wäre ein kleiner Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut. Ihre bisherige Rentenpolitik war kein Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut. An dieser Stelle müssen wir im Bundestag dringend nachbessern“, appellierte sie.

Ekin Deligöz, Haushaltsexpertin der Grünen, betonte, mit 125 Milliarden Euro sei der Sozial-Etat zwar der größte Einzelposten des Bundeshaushaltes. „Aber, wenn wir ehrlich wären, müsste der Etat noch höher ausfallen.“ Damit erneuerte sie die Kritik der Grünen an der Finanzierung der Kosten des Rentenpaktes durch Beitragsmittel. Auch kritisierte sie, dass die Regierung nichts gegen die Altersarmut tue und warb für das grüne Modell einer Garantierente.

Ewald Schurer (SPD) sagte, ein zentrales Zukunftsprojekt sei es, dafür zu sorgen, dass die Menschen möglichst lange am Berufsleben teilhaben können. Ebenso wichtig sei es aber, mehr Menschen, zum Beispiel solche mit Behinderungen, besser in die Arbeitswelt zu integrieren. Vorbereitet werde deshalb ein Bundesteilhabegesetz, eine „Herkulesaufgabe“, so Schurer.

Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist der größte Einzelposten im Bundeshaushalt 2015. Er sieht insgesamt Ausgaben von 124,84 Milliarden Euro (214: 121, 98 Milliarden Euro) vor. Den größten Posten machen Leistungen an die Rentenversicherung aus. Diese belaufen sich auf 84,86 Milliarden Euro (82,96 Milliarden Euro). Dazu gehört unter anderem die Beteiligung an den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, für die der Bund 5,88 Milliarden Euro (5,47 Milliarden Euro) ausgibt. Für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind 31,76 Milliarden Euro (31,06 Milliarden Euro) eingeplant. Davon entfallen 19,2 Milliarden Euro (wie 2014) auf das Arbeitslosengeld II und 4,6 Milliarden Euro (3,9 Milliarden Euro) auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Claudia Heine