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ANHÖRUNG : Edathy-Ausschuss vor schwieriger Rechtsabwägung

Sachverständige sehen komplizierte Abgrenzungsfragen bei Fällen von Kinderpornografie

29.09.2014
2023-08-30T12:26:19.7200Z
2 Min

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Aufklärung der Affäre Edathy steht nach Ansicht von Strafrechtsexperten vor einer rechtlich ausgesprochen schwierigen Materie. Die Strafrechtsprofessoren Jörg Eisele aus Tübingen und Joachim Renzikowski von der Universität Halle-Wittenberg waren sich bei einer Anhörung des Ausschusses in der vergangenen Woche im Bundestag einig, dass die Abgrenzung von strafbaren zu nicht strafbaren Kinderfotos und -filmen sehr schwierig ist. „Wenn es für uns Rechtswissenschaftler schon schwer ist, eine sichere Grenze zu ziehen, dann erst recht für Laien“, kommentierte Eisele das juristische Gestrüpp auf diesem Feld.

Zweideutige Rechtslage Dem ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy wird der Besitz kinderpornografischer Bilder vorgeworfen. Wegen möglicher Unregelmäßigkeiten während der Ermittlungen gegen ihn hatte der Bundestag kurz vor der Sommerpause einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Bevor das Gremium nun am 9. Oktober mit der Zeugenvernehmung beginnt, hörte sich der Ausschuss vier Sachverständige an. Dabei ging es zum einen um die Rechtslage im Bereich der Kinderpornografie, zum anderen um die rechtlichen Grundlagen und organisatorischen Bedingungen der Ermittlungsbehörden. Auf Fragen von Abgeordneten, ob und wenn ja welche Präzisierung des Straftatbestands hier wesentlich weiterhelfen könne, gingen die Meinungen der Gutachter auseinander. Und ob es im Fall Edathy gerechtfertigt war, aufgrund des Besitzes nicht strafbarer Bilder anzunehmen, er besitze vermutlich auch strafbare, und deshalb eine Durchsuchung anzuordnen, lässt sich auch nach der Expertenanhörung nicht eindeutig beantworten. Zu den Streitpunkten in der Affäre gehört, dass der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, den damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) über die Ermittlungen gegen Edathy informierte. Der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes sieht darin keinen Grund zur Beanstandung. Sein Kollege Ralf Poscher, Staatswissenschaftler in Freiburg, teilte diese Einschätzung zwar. Den Erlass des Bundesinnenministers, aufgrund dessen Ziercke den Minister informiert hatte, hielt Poscher aber für rechtswidrig. Da eine solche Meldung in Persönlichkeitsrechte Betroffener eingreife, sei als Grundlage ein Gesetz oder mindestens eine vom Bundesrat gebilligte Rechtsverordnung der Bundesregierung erforderlich.

Auf die Vorwürfe gegen Friedrich, der Informationen weitergegeben hatte, gingen die Gutachter kaum ein. Ein Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Politiker wurde wegen geringer Schuld eingestellt. An dem Telefonat, in dem sich der damalige Parlamentarische Geschäftsführer und heutige Vorsitzende der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, bei Ziercke nach Edathy erkundigte, hatten die Gutachter, soweit sie sich überhaupt dazu äußerten, nichts auszusetzen. Wo sich Edathy derzeit aufhält, ist nicht bekannt.