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NSU-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS : Linke und Grüne klagen in Karlsruhe

Die Opposition will eine Ladung Edward Snowdens nach Berlin mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts durchsetzen

29.09.2014
2023-08-30T12:26:19.7200Z
2 Min

Die Opposition macht ernst. Vergangene Woche reichten die Links- und die Grünen-Fraktion Organklage beim Bundesverfassungsgericht ein. Und zwar sowohl gegen die Bundesregierung als auch gegen den NSA-Untersuchungsausschuss als Teil des Bundestages. Hintergrund dessen: Die Regierung und die Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss verweigern sich aus Sicht der Opposition der Ladung des Whistleblowers Edward Snowden zur Zeugenbefragung nach Deutschland. Aus einer Stellungnahme der Regierung gehe hervor, dass sich diese nicht verpflichtet sehe, dem Ausschuss im Falle Snowden zu helfen, sagte die Prozessbevollmächtigte der Opposition, Astrid Wallrabenstein, vergangenen Freitag vor Journalisten. „Diese Unterlassung ist der Anknüpfungspunkt unserer Klage“, betonte sie. Der Untersuchungsausschuss wiederum verschleppe mit der Mehrheit von Union und SPD die Beweiserhebung, indem verfassungsmäßig berechtigte Anträge der Opposition zur Ladung Snowdens nach Deutschland abgelehnt würden und gleichzeitig beantragt werde, den Zeugen an seinem derzeitigen Aufenthaltsort Moskau zu befragen, obwohl der Whistleblower dies mehrfach schon abgelehnt hatte.

Die Argumentationslast in dem Fall liege bei der Regierung, sagte die Juristin: „Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung mit ihrem Verweis auf eine Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen nicht durchdringen wird“,

Das Verfassungsgericht müsse klarstellen, ob das Parlament seine Kontrollfunktion ausüben könne oder „ob die Geheimdienste und die Bundesregierung die Aufklärung kontrollieren“, sagte die Obfrau der Linksfraktion im Ausschuss, Martina Renner. Ihr Fraktionskollege André Hahn sagte, man sei zu der Klage regelrecht genötigt worden und wolle ein Zeichen setzen. Grwünen-Obmann Konstantin von Notz nannte eine Vernehmung Snowdens in Moskau „völlig abwegig“. Den Vorwurf, Oppositionsabgeordnete wollten sich mittels der Klage profilieren, wies er zurück. Gerade als zahlenmäßig so kleine Opposition hätte man sich eine derartig zeitaufwendige Arbeit gerne erspart. Hans-Christian Ströbele (Grüne) ergänzte, mit der Klage verbinde sich die Hoffnung, „dass das Bundesverfassungsgericht uns hilft, unserer Aufklärungspflicht im Interesse der deutschen Bevölkerung nachzukommen“.

Wie schwierig sich diese Aufklärung gestaltet, zeigte auch die Ausschusssitzung in der vergangenen Woche. Dabei äußerten Vertreter aller Fraktionen Kritik an der nach ihrer Sicht zu engen Aussagegenehmigung des als Zeugen geladenen Leiters des BND-Standorts Bad Aibling. Insbesondere Vertreter der Opposition kritisierten, dass selbst zu bekannten Sachverhalten, zu denen sich Bundesregierung beziehungsweise Bundesnachrichtendienst bereits öffentlich geäußert hätten, offenbar die Genehmigung des Zeugen nicht ausreiche, um sich dazu öffentlich zu äußern. Man solle sich „nicht dümmer machen als wir sind“, sagte Renner. Das sei „kein Zustand für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss“, kritisierte Notz. Unzufrieden zeigte sich auch die Koalition. Roderich Kiesewetter (CDU) meinte, die Genehmigung enthalte „unnötige Einschränkungen“. Christian Flisek (SPD) monierte, dass der Zeuge selbst auf Nachfragen zu Grundzügen der technischen Einrichtungen keine Aussage machen wollte.