Piwik Webtracking Image

Arbeit : Eine für alle

Die Grünen wollen ein Gesetz zur Tarifeinheit verhindern. Die Koalition verteidigt den Plan

20.10.2014
2023-08-30T12:26:21.7200Z
3 Min

Erst standen die Züge still, dann blieben viele Flugzeuge am Boden. Dann standen wieder die Züge still – pünktlich zum Ferienbeginn in einigen Bundesländern. Viele Reisende bekamen in der vergangenen Woche und am Wochenende die Streiks von Lokführern und Piloten massiv zu spüren. Das sei zwar „ärgerlich“, bedeute aber nicht gleich den Untergang der deutschen Wirtschaft, stellte Karl Schiewerling, der Arbeitsmarktexperte der Unionsfraktion, am vergangenen Donnerstag vor dem Bundestagsplenum fest. Auf der Tagesordnung stand die seit Jahren diskutierte Tarifeinheit, die die Bundesregierung per Gesetz festschreiben will. Das wollen wiederum die Grünen verhindern und legten einen entsprechenden Antrag (18/2875) vor, der genau das verlangt: Ein Ende der Diskussion um eine gesetzlich fixierte Tarifeinheit. Doch die Diskussion geht gerade erst in die heiße Phase.

Sie begann im Jahr 2010, als das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil den Grundsatz der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität aufgab und damit die Rolle kleiner Spartengewerkschaften stärkte. In ungewohnter Koalition hatten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) im selben Jahr eine gemeinsame Initiative für eine gesetzlich geregelte Tarifeinheit gestartet. Ziel des Vorschlags war es, die größten Gewerkschaften in Unternehmen zu stärken und eine weitere Zersplitterung der Tariflandschaft zu vermeiden. Ein Jahr später verließ der DGB jedoch dieses Bündnis – der Widerstand in den eigenen Reihen gegen eine mögliche Einschränkung des Streikrechts für kleine Gewerkschaften war zu groß geworden. Dennoch verschwand das Projekt Tarifeinheit, für das vor allem die Arbeitgeber werben, nicht von der politischen Bühne. Erst im September hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in der Haushaltsdebatte erklärt: „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag, das muss wieder gelten.“ Noch arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einem Gesetzentwurf. Doch verfassungsrechtlich ist das eine knifflige Angelegenheit, will man nicht mit dem im Grundgesetz garantierten Streikrecht in Konflikt kommen.

Schutz der Verfassung Kein Wunder, dass die Redner aller Fraktionen betonten: Das Streikrecht, garantiert in Artikel 9 des Grundgesetzes, darf nicht angetastet werden. Bei der Diskussion über ein Gesetz zur Tarifeinheit gehe es doch nicht um die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) oder die Vereinigung Cockpit (VC), sondern um die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit, verteidigte Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte bei Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag ihrer Fraktion. „Die Tarifpolitik der Gewerkschaften lebt von Solidarität, aber die kann man nicht gesetzlich verordnen“, sagte sie. Es sei auch schlicht nicht nötig, denn vier Jahre nach dem Urteil des BAG zeige sich, dass die damals prognostizierte Flut von Arbeitskämpfen ausgeblieben sei, so die Grünen-Politikerin.

Karl Schiewerling verwies darauf, dass das Prinzip der Tarifeinheit vor dem BAG-Urteil 56 Jahre lang gegolten hat. Es gehe nun darum, zwischen den beiden Polen des verfassungsrechtlich geschützten Streikrechts und des nicht gesetzlich geregelten Prinzips des Betriebsfriedens einen Ausgleich zu finden. „Dem Betriebsfrieden haben wir unseren Wohlstand zu verdanken und den Umstand, dass in Deutschland statistisch gesehen wenig gestreikt wird“, betonte Schiewerling. Ein Gesetz zur Tarifeinheit solle keiner Gewerkschaft den Streik verbieten, könne aber versuchen, die Verhältnismäßigkeit von Streiks zu definieren. „Auch kleine Gewerkschaften müssen sich überlegen, ob ihr Streik verhältnismäßig ist“, sagte er.

Auch Klaus Ernst (Die Linke) betonte: „Hier wird nicht zu viel gestreikt.“ Wenn die Regierung tatsächlich festschreiben wolle, dass nur der Tarifvertrag der größten Gewerkschaft innerhalb eines Betriebes gelten dürfe, „hebelt sie dadurch das Streikrecht aus“, warnte der Arbeitsmarktexperte. Im Übrigen liege die derzeit oft beklagte Zersplitterung der Tarifbindung nicht an den Spartengewerkschaften, sondern an Arbeitgebern, die ihre Firmen in immer kleinere Teilbereich zersplittere. „Wir brauchen eine faire Betrachtung dessen, was Streik eigentlich ist“, appellierte der Linken-Politiker.

Viele Zahnräder wirken zusammen „Als Gewerkschafter will man das Beste für seine Interessengruppe herausholen, das ist überhaupt nicht verwerflich“, stellte Bernd Rützel für die SPD-Fraktion klar. Deshalb bewege man sich bei dem angestrebten Gesetz zur Tarifeinheit auf dem „schmalen Grat“ zwischen der Festschreibung des Mehrheitsprinzips und der Unantastbarkeit des Streikrechts. Rützel versicherte aber: „Wir gehen an das Grundgesetz nicht ran, wir werden das Streikrecht nicht antasten.“ Dennoch müsse jede Gewerkschaft die Verhältnismäßigkeit ihrer Aktionen im Auge behalten und bedenken, dass „große Unternehmen nur funktionieren, wenn viele Zahnräder zusammenwirken“. Das müsse sich auch in der Tarifpolitik, also im Prinzip der Tarifeinheit, widerspiegeln, denn „darauf haben wir uns in den Betrieben jahrzehntelang verlassen“, sagte Rützel.