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VERTEIDIGUNG : Ungerechter Stichtag

20.10.2014
2023-08-30T12:26:21.7200Z
1 Min

Nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen soll auch jenen deutschen Soldaten, die vor dem 30. November 2002 während eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr eine schwere Verletzung mit einer Erwerbsminderung von 50 Prozent und mehr erlitten haben, eine Einsatzentschädigung gezahlt werden. Auch die Hinterbliebenen gefallener Soldaten sollen diese Einsatzentschädigung erhalten. Nach Ansicht der Grünen gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum Soldaten beziehungsweise deren Angehörige keine Entschädigung erhalten sollen, weil sie vor einem Stichtag verletzt oder gar getötet wurden. Dies sei ein „Gebot der Gerechtigkeit“, heißt es in dem entsprechenden Antrag der Fraktion (18/2874), über den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung beriet. Die Linksfraktion schloss sich der Forderung der Grünen an.

Nach der derzeitigen Regelung erhalten Soldaten, die nach dem Stichtag schwer verwundet wurden, eine Entschädigung von 150.000 Euro. Witwen und Witwer oder Kinder von getöteten Soldatinnen und Soldaten erhalten 100.000 Euro.

Vertreter der beiden Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hielten den Grünen in der Debatte vor, lediglich „auf einen bereits fahrenden Zug aufspringen“ zu wollen. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) habe längst angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf einzubringen, um den Stichtag auf den 1. Juli 1992 zu verlegen. Das Gesetz soll im ersten Quartal des kommenden Jahres verabschiedet werden.