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WOHNUNGSMARKT : Für die Mieter

Justizminister Maas stellt Konzept der Preisbremse vor. Opposition kritisiert Ausnahmen

17.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
3 Min

Welche Gegenden von hohen Mietpreisen besonders betroffen sind, wusste Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ganz genau: attraktive Lagen in Groß- und Universitätsstädten. In diesen beiden Bereichen seien die Mieten in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen und dagegen wolle er etwas unternehmen, sagte Maas vergangenen Donnerstag im Bundestag. Hier stellte er sein Konzept der Mietpreisbremse vor. In erster Lesung wurde ein entsprechender Gesetzentwurf (18/3121) der Bundesregierung im Plenum debattiert. Mit dem Gesetz will Maas den Mietpreisanstieg auf dem Wohnungsmarkt bekämpfen. Ein Ziel, mit dem die SPD schon in den Bundestagswahlkampf gezogen war. Über das Ziel des Gesetzes waren sich die Fraktionen einig, über die Art und Weise, wie dieses erreicht werden soll, allerdings nicht. So kritisierte die Opposition die geplanten Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Zwei Maßnahmen Maas‘ Entwurf enthält zwei konkrete Maßnahmen. Erstens sollen Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnungen zukünftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen. Und zweitens sollen die Maklergebühren nun grundsätzlich von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt.

Nach den Plänen des Ministers sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mietpreisbindung dann gelten soll. Diese Regelung findet der Justizminister gut, denn: „Wir sind überzeugt davon, dass man vor Ort besser weiß, wo man von dem Instrument Gebrauch macht.“ Schließlich werde die Mietpreisbremse nicht überall in Deutschland benötigt. Leider gebe es auch Gegenden, in denen nicht der Wohnraum, sondern die Mieter ausgingen, sagte Maas.

Dass die Mieten nur um höchstens zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten erhöht werden dürfen, nannte er „sinnvoll und angemessen“. Überhaupt sei die ortsübliche Vergleichsmiete ein anerkannter Maßstab bei der Festsetzung der Miete. Es gebe in Deutschland keinen allgemeinen Mietspiegel; nur sieben Prozent der Kommunen und 20 Prozent der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt hätten überhaupt einen solchen.

Für Jan-Marco Luczak (CDU) sind neben dem Bund allerdings auch die Länder in der Pflicht, etwas gegen die hohen Mieten zu tun. Der Gesetzentwurf biete diesen klare und objektive Kriterien, an denen sie sich orientieren könnten, wenn sie die Gegenden deklarierten, in denen die Mietpreisbremse gelten solle. Das sei wichtig, denn schließlich handele es sich bei den Vorschriften um Eingriffe in die Besitzverhältnisse der Menschen. Allerdings würden die geplanten Maßnahmen nur kurzfristig Abhilfe verschaffen, fügte der CDU-Abgeordnete hinzu. Langfristig müsse man gegen die Wohnungsnot vorgehen. Deshalb sei es wichtig, dass die Mietpreisbremse nicht zu einer Investitionsbremse werde. Das sei dadurch sichergestellt worden, dass Neubauten von den Vorschriften ausgenommen wurden.

Genau dieses Argument bezeichnete Caren Lay (Linke) als „Gespenst“. Die aktuellen Zahlen zeigten doch, dass sich Bauen lohnt. Um wirklich etwas zu verändern, müsse mehr in den sozialen Wohnungsbau investiert werden. Der brauche einen Neustart. „Das ist immer noch die beste Mietpreisbremse“, sagte Lay. Von den Änderungen würde nur eine kleine Gruppe von Menschen profitieren. Angesichts der rasanten Mietpreissteigerungen sei es „völlig lächerlich“, die Regelungen zunächst auf fünf Jahre zu begrenzen.

Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) bemängelte die vorgesehenen Ausnahmen von der Mietpreisdeckelung für Neubauten und grundsanierte Wohnungen. „Die SPD hat den Interessen der Immobilienlobby nachgegeben“, sagte er. Der Union warf Kühn vor, es sei ihr „egal, wenn Menschen raussaniert werden“. Zudem komme die Mietpreisbremse zu spät, sehr zum Nachteil der Mieter. Die Mietpreisbremse solle eigentlich ein Rettungsschirm für bezahlbares Wohnen sein. Derzeit sei sie das aber noch nicht. „Spannen sie den Rettungsschirm schnell und ohne Löcher und Ausnahmen auf“, forderte Kühn die Regierungskoalition auf.

Dirk Wiese (SPD) begrüßte, dass künftig Makler von ihren Auftraggebern bezahlt werden sollten. Er verwies darauf, dass Mieter derzeit keine andere Wahl hätten, als die Maklerprovision zu zahlen. Wichtig sei auch, dass durch die geplante Änderung nicht in die Vertragsfreiheit eingegriffen werde.

Linken-Antrag Ebenfalls debattiert wurde ein Antrag (18/505) der Linksfraktion zur Bekämpfung des Mietpreisanstieges. Danach sollen Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten künftig nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein. Allein wegen der Weitervermietung einer Wohnung sollten Mieten nicht mehr erhöht werden dürfen, forderte die Fraktion in der Vorlage. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grüne abgelehnt.