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NSA-Ausschuss : Opposition hält Aussagen eines BND-Zeugen für unglaubwürdig

BND-Experte für technische Aufklärung bestreitet Weitergabe von Informationen über Deutsche an den US-Geheimdienst

17.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
2 Min

Der Zeuge vom Bundesnachrichtendienst (BND) blieb dabei: Auch auf Nachfrage von SPD-Obmann Christian Flisek beharrte W. K. vergangene Woche vor dem NSA-Untersuchungsausschuss darauf, er sei sich „hundertprozentig sicher“, dass bei der Satellitenausspähung in Bad Aibling und im Zuge der Auswertung der Telekommunikationsdaten an einem Internetknoten in Frankfurt am Main nie Informationen über Deutsche zum US-Geheimdienst NSA geflossen seien. Der beim BND mit technischer Aufklärung befasste Zeuge bekräftigte damit frühere Angaben eines anderen BND-Vertreters. Solche scheinbar unumstößlichen Feststellungen erschweren es Linken und Grünen, ihren Verdacht zu erhärten, Erkenntnisse über Bundesbürger könnten vom BND zur NSA gelangt sein. Sollte herauskommen, dass eben doch Daten über Deutsche übermittelt wurden und sei es auch nur in Einzelfällen, so geriete der BND in die Bredouille. Vor der Sitzung äußerte Flisek Zweifel, ob man sich derart absolut festlegen könne. Gleichwohl sahen sich Flisek und Unions-Obmann Roderich Kiesewetter (CDU) in ihrer Auffassung bestätigt, es gebe bislang keine Anhaltspunkte für eine Weiterleitung von Informationen über Bundesbürger zur NSA.

Mit ihrem Auftrag, die Ausforschung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch die NSA zu untersuchen, sollen die Abgeordneten auch prüfen, ob hiesige Geheimdienste in diesen Skandal verwickelt sind. Dem BND ist es verboten, Erkenntnisse über Bundesbürger, an die er bei seiner auf das Ausland gerichteten Aufklärungsarbeit als „Beifang“ gelangt, Partnerdiensten zu überlassen. Zeuge W. K. sagte, das Anzapfen von Internetkabeln in Frankfurt, das gemeinsam mit der NSA betrieben wurde und bei dem man Näheres zum Thema Terrorismus habe erfahren wollen, sei unter dem Codewort „Eikonal“ gelaufen. Dabei habe der BND aus den internationalen Datenströmen Informationen über Deutsche mit technischen Filtern und „anderen Methoden“ derart streng ausgesondert, dass letztlich nur wenige Meldungen etwa über Telefonate oder Mails an den US-Geheimdienst gelangt seien. Dort sei die Enttäuschung „sehr groß“ gewesen, weil bei dem Projekt „kaum etwas herauskam“. Deshalb sei die NSA 2008 auch ausgestiegen. Generell halte sich der BND stets an Recht und Gesetz, versicherte der Zeuge, und gehe „nicht leichtfertig mit Grundrechten um“.

Zweifel Der Zeuge konnte die Opposition freilich nicht überzeugen. Linken-Obfrau Martina Renner stufte dessen Angaben zum Umgang mit Daten als „nicht glaubwürdig“ ein. Konstantin von Notz (Grüne) sprach von „Mauern und Vernebeln“ seitens des BND. Die Beteuerungen, es seien keine Informationen über Deutsche an die NSA geflossen, widersprechen aus Sicht der Opposition Angaben in den Akten – doch die dürften leider nicht veröffentlicht werden. Ein bislang nicht geklärtes Problem: Was ist beim Datenfluss in Richtung NSA umstritten? Personenbezogene Daten oder auch Metadaten, also Verbindungsdaten etwa von Telefonaten oder Mails? Nach Auffassung der Opposition enthalten auch Metadaten Hinweise auf Personen – und unterlägen deswegen dem Datenschutz. Über die Definition des Begriffs „personenbezogen“ gebe es anscheinend auch im Kanzleramt Differenzen, sagte Notz unter Verweis auf interne Unterlagen. Stoff für die Befragung eines BND-Juristen bei der nächsten Sitzung.