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INNERES : War Edathy vorab informiert?

17.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
2 Min

 Fast ein Vierteljahr, bevor im Februar 2014 die Wohnung und das Wahlkreisbüro des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy durchsucht wurden, hatte sich dessen Anwalt bei Staatsanwaltschaften in Niedersachsen und Berlin erkundigt, ob gegen seinen Mandanten ein Verfahren wegen Kinderpornografie läuft. Drei Tage vor den Durchsuchungen legte Edathy sein Bundestagsmandat „aus gesundheitlichen Gründen“ nieder. Der Verdacht, dass der Politiker vorab Wind bekommen hatte, liegt da nahe.

Seit dem Sommer geht der 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages solchen Fragen nach. Zumindest die Möglichkeit, dass aus einem zwei Jahre früheren Verfahren in demselben Ermittlungskomplex etwas zu Edathy durchgesickert sein könnte, kann nach der jüngsten Sitzung des Ausschusses am vergangenen Donnerstag nahezu ausgeschlossen werden. Dieses Verfahren hatte sich gegen einen leitenden Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) gerichtet. Der Name dieses „Beamten X“ war einer BKA-Ermittlerin bei einer ersten Durchsicht der Kundenliste eines Kinderporno-Vertriebs aufgefallen, die sie aus Kanada erhalten hatte. Darin fand sich viel später auch Edathy. Das BKA hatte den Fall des „Beamten X“ unverzüglich an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Mainz übergeben. Der daraufhin mit den Ermittlungen beauftragte Staatsanwalt Joachim Schumacher sagte als Zeuge vor dem Ausschuss, er könne sich nicht erinnern, die im übergebenen Beweismaterial enthaltene Liste mit den Kundennamen jemals geöffnet zu haben. Seine Vorgesetzte, Oberstaatsanwältin Andrea Keller, gab an, lediglich bei der Übergabe den Datenträger gesehen zu haben, nicht aber die Liste darauf. Schumacher erläuterte, er habe das gesamte Beweismaterial stets in seinem Büro aufbewahrt, bis es dem Amtsgericht Bingen für das Strafverfahren gegen den „Beamten X“ übergeben wurde. Auch habe der Verteidiger des „Beamten X“ nie Einsicht verlangt. Zu dem Zeitpunkt Ende 2013, als das Ermittlungsverfahren gegen Edathy anlief, war der Fall des „Beamten X“ längst abgeschlossen.

Der ebenfalls vernommene Kriminaloberrat Jörn Theissig, stellvertretender Leiter des zuständigen Referats im BKA, verwahrte sich gegen Kritik an einer zu langen Bearbeitungsdauer. Vorwürfe wegen Kindesmissbrauchs könnten Existenzen vernichten. Deshalb prüfe das BKA akribisch sowohl be- als auch entlastende Gesichtspunkte.