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Behinderung : In die Mitte der Gesellschaft

Sachverständige und Abgeordnete für Reform der Teilhabeleistungen

17.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
2 Min

Die Forderungen von Linken und Grünen nach einer umfassenden Reform der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen stoßen bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 10. November zu vier Anträgen (18/1949; 18/972; 18/977; 18/2878) der beiden Fraktionen sah zwar eine Mehrheit der Sachverständigen Reformbedarf. Die Teilhabe von Behinderten müsse deutlich verbessert werden, so die überwiegende Meinung. Über die Wege dorthin gab es jedoch unterschiedliche Auffassungen, so zum Beispiel über die Reform der Teilhabeleistungen. Einigkeit herrschte jedoch darin, das Wunsch- und Wahlrecht zu stärken, die Beratungsangebote und die Durchlässigkeit der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Achim Backendorf vom Sozialverband VdK Deutschland betonte, die Beratung der Betroffenen sei „unheimlich wichtig“, denn nur sie ermögliche es überhaupt, deren Mitgestaltung zu realisieren. Die Beratungsangebote dürften allerdings nicht interessegeleitet und ihre Unabhängigkeit müsse gewährleistet sein. „Die Beratung und die Bedarfsentscheidung müssen getrennt voneinander abgewickelt werden“, forderte er.

Nancy Poser äußerte sich als Betroffene, die eine 24-Stunden-Assistenzbetreuung benötigt, zur Frage der Anrechnung von Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Teilhabeleistungen: „Ich bin als Richterin am Landgericht tätig und muss trotzdem immer noch meine Eltern um Unterstützung bitten, wenn ich zum Beispiel einen Urlaub plane.“

Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag beurteilte den Vorschlag von Linken und Grünen nach bundeseinheitlichen Kriterien für die konkrete Bedarfsermittlung skeptisch. „Alles Gute kann nicht von oben kommen“, betonte Vorholz. Sie lehnte auch die Forderung nach einem einschränkungslosen Wunsch- und Wahlrecht ab: „Eine völlige Freistellung von Leistungen würde uns als Träger völlig überfordern“, warnte sie.

Lisa Pfahl, Professorin am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin, machte sich, wie andere Sachverständige auch, für eine Fokussierung der Aufgaben von Werkstätten für Behinderte stark. Dort würden zunehmend auch Lernbehinderte und psychisch Kranke untergebracht. „Menschen mit Mehrfachbehinderungen fallen da oft raus, weil fehlende Plätze zu einem Verdrängungswettbewerb geführt haben. Die Werkstatt muss aber für die funktionieren, für die sie konzipiert worden ist“, betonte Pfahl.

CDU/CSU und SPD hatten am 12. November im Ausschuss für Arbeit und Soziales gegen die Oppositionsanträge votiert. Das Ministerium arbeite seit Monaten an einem Bundesteilhabegesetz. Dieser Prozess solle nicht durch Schnellschüsse konterkariert werden, lautete die zentrale Begründung.