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Hausverbote : Verfolgungs-Tour

Lammert hat Verfahren eingeleitet

17.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
2 Min

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat am 12. November in zwei Fällen ein Verfahren zur Verhängung von Hausverboten für den Deutschen Bundestag eingeleitet. Das Verfahren bezieht sich auf zwei Journalisten, die die Bundestagsgebäude auf Einladung der Fraktion Die Linke betreten und Fraktionschef Gregor Gysi persönlich und vor laufender Kamera bedrängt hatten. „Jeder Versuch, auf Mitglieder des Deutschen Bundestages physischen Druck auszuüben, sie körperlich zu bedrängen und damit die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauses zu gefährden, ist indiskutabel“, sagte Lammert.

Der Vorfall hatte sich am 10. November im Zusammenhang mit einer Diskussionsrunde ereignet, zu der die Linken-Abgeordneten Inge Höger und Annette Groth die aus Kanada und den USA stammenden Journalisten eingeladen hatten. Beide sind als scharfe Israel-Kritiker bekannt.

Nachdem die Fraktion beschlossen hatte, die Veranstaltung nicht in ihren Räumen stattfinden zu lassen, verfolgten die beiden Männer Gysi mit einer Kamera durch die Flure bis hin zur Toilette, wo es einen heftigen Wortwechsel gab. Anschließend stellten sie das Video ins Netz. Die Stimmung sei sehr aggressiv gewesen, sagte Gysi danach.

Die an der Veranstaltung beteiligten Abgeordneten Groth, Höger und Heike Hänsel entschuldigten sich anschließend bei der Fraktion und bei Gysi. „Wir distanzieren uns von dieser aggressiven Vorgehensweise und den Beleidigungen gegenüber Gregor Gysi.“

Die Fraktion hatte vergangene Woche bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung eine Erklärung verabschiedet, in der die Entschuldigung lediglich zur Kenntnis genommen wird. Gregor Gysi habe die Entschuldigung angenommen, heißt es darin aber weiter.

Neben den Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern der Bundesregierung wie des Bundesrates haben auch die Mitarbeiter und Verwaltungsangestellten freien Zugang zu den Parlamentsgebäuden. Auch Journalisten haben Zutritt zum Bundestag, sofern sie über eine Akkreditierung verfügen. Gäste erhalten in der Regel Zugang über eine Einladung eines Abgeordneten – wie jetzt im Fall der beiden Männer.