Piwik Webtracking Image

CHRONOLOGIE : Langer Vorlauf

Erst im Oktober 2013 kommt die Affäre Edathy wirklich ins Rollen

22.12.2014
2023-08-30T12:26:26.7200Z
2 Min

Ende Oktober 2011: Eine kanadische Polizistin übergibt zwei Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) Material aus Ermittlungen gegen einen Kinderporno-Verleih, darunter eine Liste mit mehr als 800 Kunden aus Deutschland.

2012: Das BKA ermittelt zunächst in den Fällen, in denen eindeutig strafbares Film- und Bildmaterial in Kanada bestellt worden war.

15. Oktober 2013: Das BKA verschickt Daten zu Kunden, die nicht eindeutig strafbares Material bestellt hatten, zur Überprüfung an die Landeskriminalämter. Ein Polizist im niedersächsischen Nienburg erkennt im Namen Sebastian Edathy den Abgeordneten und informiert das BKA. BKA-Chef Jörg Ziercke informiert in den folgenden Tagen Innen-Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Friedrich informiert SPD-Chef Sigmar Gabriel über Verdacht gegen Edathy. In der Folge werden auch die führenden SPD-Fraktionsmitglieder Frank-Walter Steinmeier, Thomas Oppermann und Christine Lambrecht eingeweiht. Oppermann erkundigt sich telefonisch bei Ziercke nach den Ermittlungen.

14. November: Die Toronto Police berichtet vor der Presse über ihren Schlag gegen ein weltweites Kinderporno-Netzwerk.

Ab Ende November: Edathys Rechtsanwalt erkundigt sich bei Staatsanwaltschaften in Berlin und Niedersachsen nach möglichen Ermittlungen gegen seinen Mandanten wegen Kinderpornografie.

28. Januar 2014: Die Staatsanwaltschaft Hannover entscheidet sich aufgrund der vom BKA vorgelegten Beweise für ein Verfahren gegen Edathy.

7. Februar: Edathy legt sein Bundestagsmandat nieder und nennt gesundheitliche Gründe.

10. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt Edathys Wohnung durchsuchen, die Lokalzeitung berichtet darüber.

14. Februar: Friedrich, mittlerweile Bundesagrarminister, tritt zurück, weil gegen ihn wegen Geheimnisverrats ermittelt werden soll.

Ab 19. Februar: Der Innenausschuss des Bundestags befasst sich in mehreren Sitzungen mit der Affäre.

2. Juli: Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss konstituiert sich auf Initiative der Opposition.

17. Juli: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen Edathy wegen Besitzes von Kinderpornografie.

18. November: Das Landgericht Verden lässt die Anklage gegen Edathy zu. Der Beginn der Hauptverhandlung wird auf den 23. Februar 2015 festgesetzt.

13. Dezember: Edathy bezichtigt im Magazin „Stern“ den SPD-Abgeordneten Michael Hartmann, ihn über die Kinderporno-Ermittlungen informiert zu haben.

18. Dezember: Der Untersuchungsausschuss vernimmt Edathy und Hartmann als Zeugen.