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EDITORIAL : Zum Wohl der Mieter

09.03.2015
2023-08-30T12:27:58.7200Z
2 Min

Mieter in den angesagten Stadtteilen deutscher Großstädte, zumal in solchen mit begehrten Altbau-Wohnungen, werden längst in zwei Gruppen eingeteilt: die mit „alten“ und jene mit „neuen“ Mietverträgen. Die „Neuen“, die dort vergleichsweise kurzfristig wohnen, verdienen oft deutlich überdurchschnittlich. Daher können sie sich ihr attraktives Zuhause leisten. Die „Alten“, etwa Familien mit Kindern, aber auch Rentner und sozial schwächer Gestellte, haben ihre Verträge hingegen schon vor vielen Jahren zu nach wie vor erschwinglichen Konditionen abgeschlossen.

Das Problem dieser Zweiteilung ist in München, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln und anderswo zu besichtigen: Jede Fluktuation auf dem Mietmarkt führt zwangsweise dazu, dass die Preise deutlich steigen, weil die Wohnungseigentümer sich bei der Neubemessung des Mietzinses die begehrte Lage mit einem saftigen Aufschlag vergüten lassen. Die Folge sind oft schicke Wohnviertel, die allerdings ihre Bevölkerungsstruktur durch soziale Auslese komplett verändert haben. Denn die Miete für eine angemessene Wohnung im Hamburger Schanzenviertel, am Prenzlauer Berg in Berlin oder in München-Schwabing ist beispielsweise für eine Familie mit mehreren Kindern kaum noch zu bezahlen.

Das soll sich mit der Mietpreisbremse, die der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat, ändern. Die Bundesländer können in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verfügen, dass Preissprünge bei Neuvermietungen gedeckelt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Mieter im Land mit dem neuen Gesetz 850 Millionen Euro im Jahr sparen.

Das ist kein Pappenstiel. Jedenfalls, wenn das Konzept funktioniert. Kritiker bemängeln schon vorab, dass zu viele Ausnahmen zugelassen seien. Außerdem bestünde die Gefahr, Neumieter ersatzweise durch überzogenen Abschlagszahlungen zu schröpfen. Und: Statt einer Vermietung könne der Eigentümer einen Verkauf seiner Wohnung in Betracht ziehen. Das würde wiederum ausschließlich eine finanzkräftige Klientel ansprechen.

Vermutlich wird erst die Praxis zeigen, wie sich das Gesetzespaket tatsächlich auf den Wohnungsmarkt auswirkt. Ohnehin darf die berechtigte Absicht, schwache Mieter zu stärken, nicht dazu führen, die Interessen der Vermieter mehr als nötig zu beschneiden.