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Menschenrechte : Umgang mit Racial Profiling

Ein Vertreter der Bundespolizei erklärte im Ausschuss für Menschenrechte, wie mit Beschwerden über Racial Profiling umgegangen wird.

22.06.2015
2024-02-09T10:35:05.3600Z
2 Min

Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit im Zusammenhang mit der Debatte über Racial Profiling nicht bestätigt. Das erklärte ein Vertreter der Bundespolizei bei einer mündlichen Unterrichtung der Bundesregierung in der vergangenen Woche im Ausschuss für Menschenrechte zu der Frage, wie mit Beschwerden über Racial Profiling umgegangen werde. Als Racial Profiling wird das Handeln von Polizei, Sicherheits- oder Einwanderungsbehörden bezeichnet, wenn dieses auf Kriterien wie dem physischen Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszügen, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft basiert. Seit 2009, als es bei der Bundespolizei 13 Beschwerden wegen Racial Profiling gegeben habe, bis 2014, als 29 Beschwerden registriert wurden, sei die Zahl der Fälle zwar gestiegen. Dies sei aber auch auf eine größere Berichterstattung und eine höhere Sensibilisierung zurückzuführen, sagte der Beamte des Bundesinnenministeriums (BMI).

Die Abgeordneten aller Fraktionen berichteten von eigenen Beobachtungen, dass Personen mit ausländischem Aussehen, vor allem an Bahnhöfen und Flughäfen, von Polizei- und Sicherheitsbehörden verstärkt kontrolliert würden. Die SPD fragte, wie die Polizei ausschließen könne, dass Polizeikontrollen rassistische Beweggründe hätten und erkundigte sich nach der Offenlegung von Lageberichten, auf deren Grundlage Ausländer besonders kontrolliert würden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es sei erfreulich, dass die Zahlen im Grunde genommen niedrig seien. Gleichzeitig erklärte die Fraktion, dass man zwischen Racial Profiling und verdachtsorientierter Ermittlung unterscheiden müsse. "Die Dunkelziffer ist unglaublich hoch", sagte die Vertreterin der Fraktion Die Linke. Sie wies darauf hin, dass es für viele Ausländer schwierig sei, sich zu beschweren und dieser Weg zudem "sehr steinig" sei. Wie die Linke erkundigte sich auch Bündnis 90/Die Grünen nach §22, Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes, der verdachtslose Personenkontrollen zum Zweck der Migrationskontrolle ermöglicht. "Ich bin erstaunt, dass Vertreter des BMI sagen, dass es das nicht gibt", sagte ein Vertreter der Grünen zum Racial Profiling. Die Fraktion sprach dabei auch das Problem privater Sicherheitsfirmen an. Natürlich sei auch die Bundespolizei ein Spiegel der Gesellschaft. Beim Tragen der Uniform habe man dort jedoch eine besondere Verantwortung.