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verfassungsschutz : Bezahlte Spitzel

Auch nach der Reform wird an V-Leuten festgehalten. Sehr zum Ärger der Opposition

06.07.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
3 Min

Die Reform des Verfassungsschutzes ist auf dem Weg ins Bundesgesetzblatt. Vergangene Woche verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und bei Ablehnung der Opposition den dazu von der Bundesregierung vorlegten Gesetzentwurf (18/4654) in modifizierter Fassung (18/5415). Danach soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Landesverfassungsschutzämter unterstützen, die Zusammenarbeit koordinieren und in bestimmten Fällen nötigenfalls selbst in die Beobachtung eintreten. Alle relevanten Informationen sollen zwischen den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht werden müssen. Mit der Zusammenführung dieser Informationen im "Nachrichtendienstlichen Informationssystem" (Nadis) sollen länderübergreifende Beziehungen und Strukturen besser erkennbar werden.

Keine Mörder Zudem wird mit der Vorlage ein gesetzlicher Rahmen für den Einsatz von V-Leuten durch das BfV gesetzt. Danach darf beispielsweise nicht als V-Mann angeworben werden, wer minderjährig ist oder "von den Geld- oder Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abhängen" würde. Entsprechend einem im Innenausschuss verabschiedeten Änderungsantrag von Union und SPD dürfen auch verurteilte Mörder oder Totschläger nicht als V-Leute rekrutiert werden. Im Parlamentarischen Verfahren hat der Bundestag zudem eine jährliche Berichtspflicht der Bundesregierung über den Einsatz von V-Leuten gegenüber dem parlamentarischen Kontrollgremium erreicht.

Mit dem Ergebnis zeigten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und die Vertreter der Koalition zufrieden. Das Gesetz sei eine Konsequenz aus den Mängeln bei der Aufklärung der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), sagte der Ressortchef. Von einem richtigen Schritt zur Reform des Verfassungsschutzes, dem weitere folgen müssten, sprach Eva Högl (SPD). Stephan Mayer (CSU) sah mit der Vorlage die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses "eins zu eins" umgesetzt.

Dagegen kritisierte Petra Pau (Linke), dass keine einzige der im Gesetz enthaltenen Änderungen eine logische Konsequenz des NSU-Desasters sei und die damals gemachten Fehler behebe. Auch Hans-Christian Ströbele (Grüne) vertrat die Ansicht, dass das Gesetz keinen Beitrag dazu leistet, um zu verhindern, dass sich der NSU-Skandal wiederholt.

Unverzichtbar De Maizière sagte, im Falle der NSU-Verbrechen habe man ein kollektives Versagen der Sicherheitsbehörden konstatieren müssen. Zu den daraufhin gestarteten Reformen zähle auch das vorliegende Gesetz. Kernpunkte dessen sind aus Sicht des Ministers die Festlegungen, dass das BfV auch dann in den Ländern tätig werden könne, wenn es darüber kein Einvernehmen mit den Landesämtern gebe. Was das mit "schweren Abwägungsentscheidungen" verbundene Thema der V-Leute angeht, so sei dies im Gesetz mit den dort enthaltenen Einschränkungen gut gelöst, befand der Minister, der zugleich deutlich machte, dass seiner Ansicht nach V-Leute unverzichtbar bleiben, um Informationen aus extremistischen Umfeldern zu erhalten.

Dagegen forderte Pau, das "V-Leute Unwesen" der Sicherheitsbehörden müsse sofort beendet werden. V-Leute seien gekaufte Spitzel. "Dadurch wurden Nazi-Netzwerke gestärkt oder sogar erst aufgebaut", kritisierte sie. Was die geplante Verbesserung der Information durch den Verfassungsschutz angeht, gab sie sich skeptisch. Der Verfassungsschutz habe Kenntnis über das Treiben des NSU-Trios gehabt, diese Informationen den Ermittlungsbehörden aber nicht weitergegeben. Insofern werde in dem Gesetz altes für neues verkauft. "Richtig wäre es, den Verfassungsschutz als Geheimdienst aufzulösen", sagte Pau.

"Die rechtsextremen Terroristen haben sich den Föderalismus zu Nutzen gemacht", sagte Högl. Zudem habe es beim Verfassungsschutz an Analysefähigkeiten gemangelt, da man den Rechtsextremismus nicht als Gefahr für die Demokratie erkannt habe. Was den Einsatz von V-Leuten angeht, hätten im NSU-Fall "Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis gestanden". So habe man mit 200.000 DM den V-Mann Tino Brandt unterstützt, der mit dem Geld nach eigener Aussage den Rechtsextremismus in Thüringen befördert hat. "Wir brauchen hier eine Zäsur, einen Neustart, eine Reform", sagte die SPD-Abgeordnete und nannte das Gesetz einen richtigen Schritt auf diesem Weg.

Ströbele bemängelte, das Gesetz ändere nichts an dem Problem, dass die Verfassungsschutzbehörden unter Verweis auf den Quellenschutz den Ermittlern nicht ihre Informationen zur Verfügung stellten. "Die Übergabe von Informationen durch den Verfassungsschutz an die Polizei ist nicht zwingend geregelt", sagte er. Dem Einsatz von V-Leuten steht Hans-Christian Ströbele generell kritisch gegenüber. "Wir brauchen eine Evaluation darüber, ob der Einsatz mehr Nutzen oder mehr Schaden gebracht hat", sagte er Einem Verzicht auf V-Leute erteilte CSU-Mann Mayer dagegen eine klare Absage. Ein Vorgehen wie im Land Thüringen, wo die rot-rot-grüne Landesregierung die Abschaltung von V-Leuten beschlossen habe, sei fatal. "Wenn wir Informationen wollen, sind V-Leute unverzichtbar", sagte der CSU-Abgeordnete.