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INNERES : Einmalzahlung für Ex-Häftlinge

06.07.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
2 Min

Die geplante Änderung des Häftlingshilfegesetzes hat vergangene Woche den Bundestag passiert. Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4625). Wie die Regierung darin erläutert, sind die Empfänger von Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz 70 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Durchschnitt über 80 Jahre alt. 95 Prozent dieser Antragsteller erhielten gemäß den Arbeitsanweisungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge eine Unterstützungsleistung in Höhe von 500 Euro pro Jahr. Nach Schilderung der Stiftung werde eine Unterstützungsleistung in dieser Höhe allerdings nicht als effektive Hilfe wahrgenommen. Den hochbetagten Antragsstellern sei es nicht mehr zuzumuten, jedes Jahr erneut diese relativ geringe Leistung zu beantragen.

Durch die Änderung des Häftlingshilfegesetzes soll die jährliche Unterstützungsleistung an ehemalige politische Häftlinge daher laut Vorlage im Jahr 2016 durch eine Einmalzahlung ersetzt werden, für die der Bund einmalig 13,5 Millionen Euro - davon 11,5 Millionen Euro zusätzlich - bereitstellt. Nach den Worten von Heinrich Zertik (CDU) wird angestrebt, jedem Antragsteller, dessen Antrag positiv beschieden wurde, einmal etwa 3.000 Euro auszuzahlen. Matthias Schmidt (SPD) gab zu Protokoll, dass sich das Gesetz an Menschen richte, die in der früheren sowjetischen Besatzungszone oder den "ehemaligen deutschen Ostgebieten aus politischen Gründen rechtsstaatswidrig in Gewahrsam genommen wurden". Ulla Jelpke nannte es problematisch, dass die 3.000 Euro als "Abschlusszahlung" bezeichnet würden. Volker Beck (Grüne) machte für seine Fraktion deutlich, dass sie eine höhere Zahlung begrüßt hätte. sto