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INFORMATIONSPFLICHT : Zugang zu Gutachten

06.07.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
1 Min

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verpflichtet, Außenstehenden Zugang zu Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zu gewähren. Die Leipziger Richter gaben damit Ende Juni zwei Klägern recht, die auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Auskunft vom Bundestag verlangt hatten (BVerwG 7 C 1.14, 7 C 2.14). In einem Fall ging es um Ausarbeitungen der Dienste für den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg (CDU), der diese in seine Dissertation benutzt hatte. In dem anderen Fall handelte es sich um ein Gutachten unter dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen".

In den Vorinstanzen hatte sich der Bundestag noch mit seiner Rechtsauffassung durchgesetzt. Demnach gelte der Informationsanspruch nach dem IFG nicht für die Gutachten, da diese der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen seien. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Sicht nicht. Auch in Hinblick auf Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sei der Bundestag eine informationspflichtige Behörde. Weder die Nutzung durch die Abgeordneten für ihre parlamentarische Tätigkeit noch urheberrechtliche Erwägungen stünden einer Einsicht oder Anfertigung von Kopien entgegen, urteilten die Richter.