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REGIERUNG : Karenzzeit für Minister beschlossen

06.07.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
1 Min

Die Beschäftigung eines ehemaligen oder amtierenden Mitglieds der Bundesregierung außerhalb des öffentlichen Dienstes kann künftig in den ersten 18 Monaten nach seinem Ausscheiden aus der Regierung untersagt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4630) der analog auch für Parlamentarische Staatssekretäre gelten soll, verabschiedete der Bundestag vergangene Woche in modifizierter Fassung (18/5419) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Danach soll die Beschäftigung durch die Regierung bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monaten, unterbunden werden können, wenn die neue Beschäftigung in Bereiche fällt, die in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsmitglieds während seiner Amtszeit gehörten, oder wenn sie "das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigen kann". Die Entscheidung über ein entsprechendes Verbot soll die Regierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums treffen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), sagte in der Debatte, die Karenzzeitregelung schütze das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung. Halina Wawzyniak (Linke) begrüßte, dass jetzt eine gesetzliche Regelung zu Karenzzeiten vorliege, auch wenn ihre Fraktion der Vorlage wegen "einiger Mängel" nicht zustimmen könne. Mahmut Özdemir (SPD) sprach von einem "sehr guten Tag" für die Integrität und Vertraulichkeit der Politik. Britta Haßelmann (Grüne) äußerte sich erfreut darüber, dass nach einer zehnjährigen Diskussion endlich eine gesetzliche Regelung zur Karenzzeit beschlossen werde. sto