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EDATHY-AFFÄRE : »Keine Warnung«

Oppermann bleibt bei seiner Darstellung

06.07.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
2 Min

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann hat vor dem Untersuchungsauschuss jedes Fehlverhalten im Fall Edathy bestritten. Er habe seinen ehemaligen Fraktionskollegen Sebastian Edathy weder selbst vor Ermittlungen gewarnt noch durch Andere warnen lassen, sagte er in der vergangenen Woche. Hintergrund war der durch Edathys Aussage letzten Dezember entstandene Verdacht, Oppermann könnte seinen Fraktionskollegen Michael Hartmann auf ihn angesetzt haben, um ihn zum Mandatsverzicht zu bewegen.

Oppermann hielt an früheren Aussagen fest, dass Hartmann ihn Ende November 2013 lediglich auf den schlechten Gesundheitszustand Edathys aufmerksam gemacht habe und er ihn daraufhin gebeten habe, sich um den Kollegen zu kümmern. Danach habe er nie wieder mit Hartmann über Edathy gesprochen. Mit Edathy selbst habe er lediglich ein Gespräch am 8. November 2013 über dessen Karrierepläne gehabt, bei dem er ausweichend geantwortet habe. Oppermann ist seit dem 17. Oktober 2013 über eine mögliche Kinderporno-Verstrickung Edathys informiert.

Mehreren Zeugenaussagen zufolge hatte Hartmann spätestens am 15. November 2013, an dem ein SPD-Parteitag stattfand, Kenntnis nicht nur von dem Verdacht gegen Edathy, sondern auch davon, dass mehrere SPD-Spitzenpolitiker darüber informiert waren. Woher Hartmann das gewusst haben könnte, könne er nicht erklären, sagte Oppermann. Er habe bis dahin mit niemandem außer SPD-Chef Sigmar Gabriel, dem damaligen Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier sowie dem damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, darüber gesprochen. Als letzte habe er dann zwischen dem 17. und 19. November 2013 die neue Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Christine Lambrecht eingeweiht. Dass noch mehr Personen in der SPD-Fraktion etwas gewusst hätten, wie einige Zeugenaussagen nahelegten, sei ihm nicht zu Ohren gekommen, sagte Oppermann.

Hartmann selbst hatte einmal vor dem U-Ausschuss ausgesagt, dann aber bei einer zweiten Vorladung die Aussage verweigert. Da Vorermittlungen wegen des Verdachts der Falschaussage laufen, steht ihm dieses Recht zu.