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Sexueller MISSBRAUCH : Schutz der Kinder

Kommission soll aufarbeiten

06.07.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung soll die geplante Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unterstützen. Den entsprechenden gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/3833, 18/4988) verabschiedete der Bundestag am vergangenen Donnerstag ohne Gegenstimmen. Lediglich Die Linke enthielt sich der Stimme.

Zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen hatte die Linksfraktion einen eigenen Antrag (18/5106) eingebracht. Die beiden Oppositionsfraktionen begrüßten die Einsetzung der Kommission zwar ausdrücklich, bemängelten jedoch, dass der Koalitionsfraktion zu unkonkret sei. Sie forderten deshalb, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um der Aufarbeitungskommission beispielsweise die Möglichkeit für Vorladungen von Zeugen und das Recht auf Akteneinsicht einzuräumen. Zudem müsste der Etat des Familienministeriums aufgestockt werden, um eine "langfristige und angemessene" Finanzierung zu gewährleisten. Linke und Grüne bemängelten, dass Union und Sozialdemokraten nicht bereit gewesen seien, einen überfraktionellen Antrag zu erarbeiten. Dies wäre der Bedeutung des Themas angemessen und ein wichtiges Signal gewesen.

Die Aufarbeitungskommission soll Anfang 2016 eingerichtet und beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, angesiedelt werden. Sie soll die Arbeit des Runden Tischs "Sexueller Missbrauch" in den Jahren 2010/2011 fortsetzen, eine breite gesellschaftliche Debatte über das Thema anstoßen und somit zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen Gewalt beitragen.