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EDITORIAL : Den Tod im Blick

06.07.2015
2023-08-30T12:28:06.7200Z
2 Min

Der Tod ist Thema im Land. Nachdenklich, mitunter leidenschaftlich, fast immer vernünftig und verantwortungsbewusst wird über das Ende des Lebens und die Frage, ob und wie der Mensch diesen Prozess medizinisch beeinflussen darf, diskutiert. Hintergrund ist die politische Debatte zur Sterbebegleitung, die in der vergangenen Woche abermals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Die Qualität der Wortbeiträge im Plenarsaal wurde der öffentlichen Aufmerksamkeit gerecht. Im Anschluss war allenthalben von einer Sternstunde des Parlamentes die Rede. Zu Recht.

In diesen Sternstunden treten die Abgeordneten nicht zuvorderst als Parteipolitiker an das Mikrofon. Es ist guter parlamentarischer Brauch, bei Fragen von Leben und Tod das ordnende Gerüst der Fraktionsdisziplin abzubauen und Meinungen über die Lagergrenzen hinweg zuzulassen.

Bei der Sterbehilfe hat sich ein Spektrum von mehreren Vorschlägen entwickelt, die sich im Einzelnen zwar unterscheiden (siehe nebenstehender Beitrag), aber in vielerlei Hinsicht auf einem gemeinsamen Fundament beruhen. Beispielsweise gibt es in der Politik abseits der aktuellen Debatte einen breiten Konsens darüber, dass mehr Geld für Palliativmedizin zur Verfügung stehen muss. Auch wird der Ausbau von Hospiz-Diensten gefördert. Beides ist in einer alternden Gesellschaft notwendig und richtig.

Bei der noch ungelösten Frage, wie künftig mit der Sterbehilfe zu verfahren ist, gilt ein wichtiger Grundsatz, der nicht angetastet werden soll: Das Töten auf Verlangen bleibt strafrechtlich verboten. Nach dem aktuellen Stand der politischen Meinungsbildung will diesen Weg in Deutschland niemand freigeben und damit eine Möglichkeit eröffnen, wie sie beispielsweise in Belgien und den Niederlanden besteht.

Ob am Ende ein Gesetz beschlossen wird, das Beihilfe zum Suizid generell verbietet, eines, das Sterbehilfe-Organisationen erlaubt, oder eines, das irgendwo dazwischen steht: Niemand muss bange sein, dass die dann verabschiedete Regelung hohen ethischen und moralischen Ansprüchen nicht genügt. Das Lebensende ist eine sehr persönliche und eine sehr sensible Angelegenheit. Die Politik weiß, dass allenfalls Rahmenbedingungen zu formulieren sind, die für die Betroffenen, deren Angehörige sowie Mediziner Freiheit und Verantwortung gleichermaßen festschreiben.