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GRIECHENLAND : Gesetz auf Gesetz

Im Eiltempo beschließt das Land die verlangten Reformen

27.07.2015
2023-08-30T12:28:06.7200Z
6 Min

Der Zeitplan ist eng. Sehr eng. Denn was sich die Staatschefs und Finanzminister der Eurozone, die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) in den nächsten Wochen in Sachen Griechenland vorgenommen haben, ist nichts anderes als der Aufbau eines neuen Staates in vielen Kernbereichen. "Nation building" nennt man das, wofür andere Staaten Jahrzehnte gebraucht haben. In Griechenland soll es nun in einigen Kernbereichen innerhalb weniger Tage und Wochen passieren. "Prior actions" heißen die Beschlüsse, die das griechische Parlament zur Zeit in einem stundenlangen Verabschiedungsmarathon beschließt. Sie sind die Voraussetzungen dafür, dass die Staaten der Eurozone überhaupt in Verhandlungen mit Athen über ein drittes Hilfspaket eintreten. Überraschungen, wie plötzliche Neuwahlen oder ein hinhaltender Widerstand über Detailfragen, kann dabei eigentlich niemand gebrauchen. Am allerwenigsten Griechenland selbst.

Denn die Rettung vor dem Staatsbankrott kam in letzter Sekunde: Nur mit Hilfe eines Überbrückungskredits in Höhe von 7,16 Milliarden Euro war es Athen am vergangenen Montag möglich, ausstehende Rückzahlungen von 4,2 Milliarden Euro an die EZB zu leisten. Weitere 2,05 Milliarden Euro flossen an den IWF. Zusätzlich zahlte die Regierung nach eigenen Angaben einen Kredit in Höhe von 500 Millionen Euro an die Notenbank des Landes zurück. Hätte sie das Geld nicht rechtzeitig zurückgezahlt, wäre dies das Signal an die EZB gewesen, den griechischen Banken sofort jegliche weitere finanzielle Unterstützung zu verweigern, denn diese werden seit Monaten nur noch dank der ELA-Notkredite der EZB mit frischem Geld versorgt und vor dem Zusammenbruch bewahrt. Der "Grexit" wäre dagewesen!

Notkredite gegen Stillstand Die Rettung war so dringlich, dass die Eurozonen-Finanzminister auch keine Zeit mehr hatten, sich nach geeigneten Geldtöpfen umzusehen: Das Geld musste schnellstens locker gemacht werden, ehe es zu spät für Athen geworden wäre. "Kurzfristige Nothilfe mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten" heißt der Überbrückungskredit im Jargon der EU-Kommission. Das Geld stammt aus dem von allen 28 EU-Staaten befüllten Rettungstopf EFSM. Länder wie Großbritannien hatten zuvor Bedenken geäußert, bei der Griechenland-Rettung Risiken eingehen zu müssen. Dennoch stimmten am Ende alle Mitgliedsländer zu, weil Nicht-Euro-Staaten über milliardenschwere Gewinne der EZB mit griechischen Staatsanleihen abgesichert werden. Griechenland wiederum haftet für den europäischen Notkredit von 7,16 Milliarden Euro mit künftigen Einnahmen aus dem EU-Budget. Falls Athen den Überbrückungskredit nicht zurückzahlen kann, ist es möglich, den Betrag von künftigen regulären EU-Zahlungen abzuziehen. So schwer und so teuer kann Rettung in allerletzter Sekunde sein!

Weil die EU-Staats-und Regierungschefs aber bereit sind, über ein drittes Hilfspaket zu verhandeln, kann auch EZB-Chef Mario Draghi die Notkredite für Griechenland weiter erhöhen, ohne sich dem Vorwurf der Staatsfinanzierung auszusetzen. 900 Millionen Euro Notkredit zusätzlich für eine Woche räumt Draghi Griechenlands Banken ein, nachdem er sie in den vergangenen Wochen mit 90 Milliarden Euro an Notkrediten ("Emergency Liquidity Assistance"/ELA) gestützt hatte. Nun haben die Banken wieder geöffnet. Das ist kein Allheilmittel für die griechische Wirtschaft, aber es wird einige Firmen aus dem Stillstand herausholen - zumal Arbeitgeber jetzt auch wieder Gehaltsüberweisungen tätigen können.

Vertrauen wiedergewinnen Dabei haben sich die griechische Regierung und die Eurozone mit der rechtzeitigen Schuldentilgung vor allem eines erkauft: Zeit, bis das geplante neue Hilfsprogramm des Rettungsfonds ESM ausgehandelt ist, das bis zu 86 Milliarden Euro umfassen soll. Denn bis das Programm mit einer Laufzeit von drei Jahren in ein "Memorandum of Understanding" (MoU) gegossen ist und Gelder des Euro-Rettungsfonds ESM fließen, sind noch etliche Hürden zu überwinden. Vor allem muss verlorenes Vertrauen wiedergewonnen werden. Alle Entwicklungen hängen nun davon ab, wie schnell EU-Kommission, IWF, EZB und ESM bei den Verhandlungen mit der griechischen Regierung über die Details eines MoU als verbindliche Grundlage für das dritte Reformprogramm vorankommen. Das Bundesfinanzministerium in Berlin geht davon aus, dass diese Detail-Gespräche zwischen sechs und acht Wochen dauern, in Brüssel ist man bei der möglichen Abfolge der Ereignisse etwas optimistischer. Im August stehen der griechischen Staatskasse übrigens weitere 3,2 Milliarden Euro an Rückzahlungen an die EZB sowie 165 Millionen Euro an den IWF bevor.

Parlament im Dauereinsatz Das Athener Parlament hat dazu - noch vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag - einen ersten Schritt getan und nicht nur die groben Rahmenbedingungen der Vereinbarungen der Staatschefs akzeptiert, sondern auch erste Reformschritte verabschiedet (siehe Seite 17). So wird die Mehrwertsteuer vereinheitlicht und die Bemessungsgrundlage so erhöht, sodass höhere Einnahmen für den griechischen Staat herauskommen. Ebenso hat das Parlament erste Schritte für Einsparungen im Rentensystem verabschiedet und die Unabhängigkeit der Statistikbehörde Elstat garantiert. Griechenland muss zudem Regeln für "quasi-automatische Ausgabenkürzungen" auf den Weg bringen, die dann greifen, wenn die Regierung von "ambitionierten" Zielen zum Erreichen von Primärüberschüssen - dem Staatshaushalt ohne Zinszahlungen - abweicht. Für 2018 ist ein Primärüberschuss von 3,5 Prozent vorgesehen.

Zudem hat das Parlament inzwischen eine EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken umgesetzt, wonach zuerst deren Eigentümer und Gläubiger die Verluste tragen müssen und erst danach ein von der gesamten Bankenindustrie finanzierter Abwicklungsfonds. Außerdem wurde eine Justizreform zur Beschleunigung von Verfahren und damit zur Kostensenkung beschlossen.

Privatisierung und Treuhandfonds Bevor die Verhandlungen über ein drittes Hilfspaket beginnen, muss Griechenland zudem eine Liberalisierung der griechischen Wirtschaft auf den Weg bringen. Mehr Läden sollen beispielsweise am Sonntag öffnen dürfen. Außerdem soll der Zugang zu manchen Berufen erleichtert werden. Bis Oktober muss das Land auch eine umfassende Rentenreform beschließen, die sicherstellt, dass das System weitgehend ohne Zuschüsse des Staates auskommt.

Ohne genauen zeitlichen Termin sind hingegen die Vorgaben zur Privatisierung. Die haben es allerdings in sich: Griechenland muss Staatsvermögen in einen unabhängigen Treuhandfonds unter Aufsicht der EU übertragen. Das soll vermutlich noch im Sommer und Herbst geschehen. Der Fonds soll durch den Verkauf Erlöse von 50 Milliarden Euro erzielen. Die Hälfte davon ist für die Rückzahlung der Bankenrekapitalisierung vorgesehen. Jeweils weitere 12,5 Milliarden Euro sollen zum Schuldenabbau sowie für direkte Investitionen genutzt werden. Der Aufbau des Fonds gilt ebenfalls als Vorbedingung für die Aufnahme der Gespräche über das Hilfspaket.

Zeitplan ab August Anfang August könnte Griechenland so ein weiteres Bündel an Reformmaßnahmen beschließen, um den Weg für die Auszahlung erster Mittel aus dem ESM-Paket zu ebnen. Und vielleicht schon in der ersten Augustwoche könnten EU-Kommission, EZB, ESM und IWF die Vereinbarungen des MoU vorlegen. Zugleich könnte der ESM einen Vorschlag für die Details der finanziellen Beistandsvereinbarung (FFA) für Griechenland präsentieren. Mit Beginn der zweiten Augustwoche wären dann Beratungen der Euro-Finanzminister in der Eurogruppe über die umgesetzten Reformmaßnahmen und die generelle Zustimmung zum dritten Hilfsprogramm möglich. Ab Mitte August müssten dann die nationalen Parlamente - darunter auch der Bundestag - über die Verhandlungsergebnisse abstimmen und Gespräche im Gouverneursrat des ESM - in dem die Euro-Finanzminister tagen - folgen, um die rechtliche Grundlagen für das Hilfsprogramm abzusegnen. Die griechische Regierung würde am gleichen Tag beide Vertragstexte unterzeichnen. Danach könnte die erste Tranche des Hilfsprogramms überwiesen werden.

Laut Abschlusserklärung des Euro-Sondergipfels von Anfang Juli soll die EZB "nach dem Sommer" eine umfassende Bewertung zum Zustand des griechischen Bankensektors vornehmen. Fraglich ist, ob dann weitere Maßnahmen zur Unterstützung der griechischen Institute notwendig sind und ob die Kapitalverkehrskontrollen schrittweise aufgehoben werden können. Im Fall Zyperns haben diese rund zwei Jahre Bestand gehabt. Auf dem Euro-Gipfel wurde zudem festgelegt, dass über mögliche Schuldenerleichterungen für Griechenland erst geredet wird, wenn alle Maßnahmen des neuen Programms vollständig umgesetzt sind.

Der Autor ist freier Wirtschaftsjournalist in Bonn.