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PFLEGE : Der Kraftakt

Experten mit Lob und Tadel für die geplante Reform

05.10.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
4 Min

Eine Studie der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) hat jüngst eine unangenehme Wahrheit ans Licht gefördert: Pflege kann krank machen, und viele pflegende Angehörige fühlen sich von der Aufgabe schlicht überfordert. Der Studie zufolge leiden rund 20 Prozent der pflegenden Angehörigen unter Depressionen. Auch Angst- oder Schlafstörungen kommen gehäuft vor. Insgesamt leidet rund die Hälfte der pflegenden Angehörigen an psychischen Problemen. Hinzu kommen körperliche Belastungen mit gewichtigen Folgeschäden. ,,Das zeigt, wieviel Druck auf Menschen lastet, die neben Job und Familie noch die Pflege eines Angehörigen übernehmen", merkte DAK-Chef Herbert Rebscher dazu an. Ohne die pflegenden Angehörigen wäre die Betreuung der immer größer werdenden Gruppe alter und kranker Leute aber nicht zu stemmen und klar ist auch, die meisten Senioren wollen in gewohnter Umgebung versorgt werden.

Entlastungen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verspricht nun Entlastungen in der Pflege für Patienten wie auch für pflegende Angehörige. Die Pflegeversicherung soll künftig früher greifen. Mittelfristig könnten so rund 500.000 Menschen zusätzlich profitieren. Einige Fachleute bezweifeln, ob das schon reicht, denn gerade die Versorgung Demenzkranker ist extrem aufwendig und erfordert umfassende professionelle Hilfe. Bei einer öffentlichen Anhörung über das sogenannte zweite Pflegestärkungsgesetz (18/5926) vergangene Woche im Bundestag machten Experten jedoch deutlich, dass sie die Intention und Ausrichtung der aktuellen Pflegereform sehr begrüßen.

Die Probleme lauern in den Details einer äußerst komplexen Regelungsdichte. So machten Sachverständige darauf aufmerksam, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen erheblich benachteiligt werden könnten. Mit dem Gesetz wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der erstmals die Gruppe der Demenzkranken systematisch mit berücksichtigt. Künftig haben Menschen Anspruch auf Pflegeleistungen unabhängig davon, ob sie unter körperlichen Gebrechen leiden oder unter einer Demenz. Aus den bisher drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade, und hier setzt die Expertenkritik hauptsächlich an.

Hohe Hürden Der Sozialverband Volkssolidarität rügte wie andere Verbände die geplante Leistungsminderung in den unteren Pflegegraden 2 und 3 im stationären Bereich. Vor allem die Absenkung des Leistungssatzes für den Pflegegrad 2 (bisher Pflegestufe I) um rund 300 Euro sei inakzeptabel und werde "schwerwiegende negative Folgen" haben, weil Pflegebedürftige künftig die vollstationäre Versorgung nicht in Anspruch nehmen könnten. Auch die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen (BIVA) warnte, vor allem rein körperlich Beeinträchtigte würden häufig keinen hohen Pflegegrad erreichen können. Mit der Absenkung der Leistungen in den unteren Pflegegraden müssten Betroffene weitaus höhere Eigenleistungen erbringen mit der Folge, dass diese Patienten häufiger in der ambulanten Versorgung verbleiben. Dies werde tendenziell dazu führen, dass "Heime hauptsächlich von Schwerstpflegebedürftigen aufgesucht werden".

Hier schließt sich gleich ein anderes Problem an, das schon länger bekannt ist: Die medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen wird von der Pflegeversicherung statt von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Das stellt nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz eine gravierende Benachteiligung für die Heimbewohner dar. Denn die Pflegeversicherung übernehme nur die Kosten in Höhe der pauschalen Leistungsbeiträge. Da diese in der Praxis schon ohne Behandlungspflege ausgeschöpft seien, müssten Bewohner dies faktisch selbst finanzieren. Laut einer Studie summiere sich die Mehrbelastung auf bis 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VkAD) sprach von einem sozialethischen Problem und forderte, die Behandlungspflege müsse unabhängig vom Aufenthaltsort der Patienten von der GKV getragen werden.

Der Deutsche Caritasverband erklärte, wenn in vollstationären Pflegeeinrichtungen die Versorgung für Patienten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz verbessert werden solle, dann müsse auch das Personal aufgestockt werden, um Nachteile für Bewohner ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zu vermeiden. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) forderte mehr Wertschätzung und eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte sowie eine "krisensichere Finanzierung" der Pflegeversicherung. Der Paritätische Gesamtverband verlangte in dem Zusammenhang einen Verzicht auf den Pflegevorsorgefonds, der mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz beschlossen worden ist. Das Geld werde "dringend für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs benötigt". Viele Fachleute meinen, die Pflegeversicherung sei trotz der rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr ab 2017 weiter unterfinanziert. Linke und Grüne sehen das genauso und fordern in Anträgen (18/5110;18/6066) einen Systemwechsel mit Einführung einer solidarischen Pflegebürgerversicherung.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe rügte, es sei nicht ersichtlich, ob der Entwurf Teil eines Gesamtkonzeptes oder ein mit der Sozialhilfe (SGB XII) "nicht abgestimmtes Bruchstück" darstelle. Für Menschen mit geistiger Behinderung, die oft auf Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe angewiesen sind, sei das reibungslose Ineinandergreifen verschiedener Systeme von besonderer Bedeutung. Auch andere Experten forderten eine Gesamtkonzeption innerhalb der Sozialgesetzbücher.

In der Expertenrunde explizit gelobt wurden die neuen Beratungsangebote für Patienten und Angehörige. Die Organisation der Pflege, das wurde auch klar, ist mit der jüngsten Reform keineswegs abgeschlossen. Ein Einzelsachverständiger warnte die Abgeordneten vor überzogenen Erwartungen, was die Abkehr von der berüchtigten Minutenpflege angeht. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei zwar "ein Meilenstein", es bleibe aber noch viel zu tun.