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Ost-RENTEN : Teilung dauert noch

Linke scheitert mit Antrag zur Angleichung

05.10.2015
2023-08-30T12:28:10.7200Z
2 Min

Als die Fraktion die Linke im Juni 2014 ihren Antrag formulierte, konnte sie nicht wissen, dass es über ein Jahr bis zu dessen abschließender Beratung dauern würde. Umso besser passte nun das Datum: Einen Tag vor dem 25. Jahrestag der Deutschen Einheit debattierte der Bundestag in der vergangenen Woche den Linken-Antrag (18/1644) zur Angleichung des Rentenrechts in Ost und West. Der zeitliche Zusammenhang spielte diesem aber nicht in die Hände: In namentlicher Abstimmung votierten von den 501 anwesenden Abgeordneten 403 gegen den Antrag, 45 dafür und 53 enthielten sich. Deutlich wurde in der Debatte jedoch, dass eigentlich alle Fraktionen eine solche Angleichung 25 Jahre nach der Vereinigung für angebracht halten. Der Weg dahin ist jedoch rechtlich sehr knifflig - und aus Sicht der Koalition offenbar nicht so zu lösen, wie es der Linken vorschwebt.

Der Linken geht es vor allem darum, Verbesserungen für jene Berufsgruppen zu erreichen, deren Ansprüche aus DDR-Zeiten im Rahmen der Rentenüberleitung nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.

Dietmar Bartsch (Die Linke) betonte, trotz aller Erfolge bestehe bei der Rente ein "ganz großes Defizit". Dass Mütter für ein im Osten geborenes Kind weniger Geld aus der Mütterrente erhalten als für ein im Westen geborenes, sei "völlig inakzeptabel", sagte er in Bezug auf einen weiteren Antrag (18/4972) seiner Fraktion, der im Anschluss an die Debatte an die Ausschüsse überwiesen wurde.

Jana Schimke (CDU) betonte: "Wenn man zwei unterschiedliche Staaten zusammenführt, dann ist es schlichtweg nicht möglich, für jeden Einzelfall eine individuelle Lösung zu finden." Dennoch sei man gerade bei der sozialen Einheit sehr weit gekommen, auch wenn sich nachvollziehbarer Weise Einzelne benachteiligt fühlten. Die Unterschiede bei der Mütterrente seien perspektivisch nicht zufriedenstellend. "Aber wir haben uns beim Rentenpaket an geltendes Recht gehalten", so Schimke.

Sorge vor neuer Ungerechtigkeit Er verstehe nicht, warum es bei der Angleichung des Rentenrechts nicht vorankomme, wandte sich Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) an die Koalition. Bei der Gruppe der aus der DDR-Geflüchteten und bei den in der DDR Geschiedenen müsse dringend etwas passieren. Es könne nicht sein, dass Menschen, die geflüchtet sind und jahrelang in der Bundesrepublik gearbeitet haben, bei der Rentenberechnung wieder wie DDR-Bürger behandelt werden, mahnte Kurth.

Waltraud Wolff (SPD) zeigte sich überzeugt, dass neue Ausnahmen für die von den Linken aufgelisteten Berufsgruppen nur neue Ungerechtigkeiten erzeugen. Das sei zwar keine frohe Botschaft, aber eine ehrliche Botschaft. Gleichwohl seien im Zuge der Rentenüberleitung Ungerechtigkeiten entstanden. Diesen sollte man aber eher mit einem steuerfinanzierten Härtefallfonds begegnen, verwies Wolff auf eine Forderung ihrer Fraktion. 2019 sollte es ihrer Meinung nach ein einheitliches Rentenrecht geben.