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Glossar : Von der Freihandelszone bis zum Schiedsgericht

Wichtige Begriffe zur geplanten europäisch-amerikanischen Handelsvereinbarung

05.10.2015
2023-08-30T12:28:10.7200Z
2 Min

Freihandelszone: Eine Freihandelszone ist ein Gebiet, in dem die beteiligten Länder keine Zölle erheben oder den Handel mengenmäßig beschränken. Die grundlegende Idee dahinter ist, dass es durch den Abbau von Handelshemmnissen zu einer effizienteren internationalen Arbeitsteilung kommen soll. Jeder macht, was er am besten kann.

Freihandelsabkommen: Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Vertragspartner verzichten untereinander auf Handelshemmnisse, um sich enger miteinander zusammen zu schließen. Die wichtigsten multilateralen Abkommen finden sich heute unter dem Dach der Welthandelsorganisation WTO. Vorläufer der WTO war das General Agreement on Tariffs and Trade - GATT. Damit wurde nach dem Zweiten Weltkrieg versucht, Zölle weltweit deutlich abzubauen.

Zollunion: Zollunionen sind völkerrechtliche Verträge zur Gründung regionaler Freihandelszonen. 1957 wurde mit den "Römischen Verträgen" die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG gegründet, die auf eine Zollunion zwischen den beteiligten Ländern abzielte und aus der die heutige EU mit einem wirtschaftlich integrierten Binnenmarkt entstanden ist.

Handelshemmnisse: Ein Handelshemmnis ist eine Maßnahme, die sich nachteilig auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt. Unterschieden wird dabei in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse. Tarifäre Hemmnisse sind Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse sind unter anderem technische Standards oder Vorschriften über die Sicherheit von Lebens - oder Arzneimitteln sowie über Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards.

Investorenschutz: Investitionsschutzabkommen bieten Direktinvestitionen ausländischer Unternehmen in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen entschädigungslose Enteignungen. Es gibt weltweit Tausende von Abkommen dazu, allein Deutschland unterhält 131. In Verruf gekommen ist er, weil Konzerne ihn nutzen, um gegen unliebsame Gesetze und Auflagen vorzugehen.

Schiedsgerichte: Schiedsgerichte sollen die Klagen von Investoren gegen Staaten regeln. Ist ein Staat in ein Investitionsschutzabkommen eingebunden, so kann ein Konzern gegen die Politik im Gaststaat klagen, die das Eigentum oder geplante Gewinne aus Investitionen bedroht. Die Streitfälle werden vor internationalen Schiedsgerichten ausgetragen, die nicht-öffentlich tagen.