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UMWELT : Zu viele Unklarheiten

Breite Kritik an Umsetzung des Nagoya-Protokolls

05.10.2015
2023-08-30T12:28:10.7200Z
2 Min

In Regionen mit großer Artenvielfalt, wie Regenwäldern und Korallenriffen, wachsen viele Pflanzen mit besonderen Eigenschaften. Sie werden häufig zu Arzneimitteln oder Kosmetikprodukten verarbeitet. Um die biologische Vielfalt zu schützen, soll der Zugang zu diesen genetischen Ressourcen nur noch zu fairen und transparenten Bedingungen stattfinden; die Herkunftsländer sollen in gerechter Weise an den Vorteilen der Nutzung beteiligt werden. So sieht es das Nagoya-Protokoll vor, das die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2010 beschlossen haben.

Die jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagene Umsetzung des Protokolls (18/5219) in Deutschland kommt bei Experten jedoch gar nicht gut an. Statt Rechtssicherheit für Unternehmen und Forscher schaffe der Entwurf lediglich eine überbordende Bürokratie, hieß es übereinstimmend während einer Anhörung des Umweltausschusses vergangene Woche.

Ricardo Gent von der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) kritisierte, dass der konkrete Anwendungsbereich unklar bleibe. Auch werde nicht klar definiert, was eine genetische Ressource und was eine biologische Ressource sei. Christoph Häuser vom Leibnitz-Institut für Biodiversitätsforschung bemängelte die fehlende Klarstellung, "welche Form des wissenschaftlichen Umgangs mit biologischen Proben konkret eine Nutzung im Sinne des Gesetzes darstellt". Der Entwurf unterscheide zudem nicht zwischen nicht-kommerzieller Grundlagenforschung und kommerzieller Forschung. Aus Sicht von Cornelia Löhne von der Freien Universität Berlin verfehlt er zudem das Ziel, die kommerzielle und gewinnorientierte Nutzung der Ressourcen effektiv zu kontrollieren.

Volllzug nicht gesichert Zuständig für den Vollzug des Nagoya-Protokolls in Deutschland soll laut Gesetzentwurf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sein. Mit den vorhandenen Stellen sei man jedoch weder zu einem wirkungsvollen Vollzug noch zu der gebotenen Beratung von Forschern und Nutzern in der Lage, stellte BfN-Vertreter Dietrich Jelden klar.

Hartmut Meyer von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) wies auf eine weitere Schwachstelle des Entwurfs hin: Er verhindere nicht, dass deutsche Patente auf Produkte vergeben werden, "die auf einem illegalen Zugang zu Ressourcen und traditionellem Wissen beruhen". Dem stimmte François Meienberg von der Schweizer Organisation "Erklärung von Bern" zu. Wenn etwa ein Schweizer Konzern eine Ressource "gegen alle Regeln der Biodiversitätskonvention" nutze und ein Importeur das daraus entstandene Produkt in Deutschland zur Kommerzialisierung anmelde, bestehe die Gefahr, "dass die Vermarktung erlaubt wird". Es könne argumentiert werden, dass die illegale Nutzung nicht in Deutschland stattgefunden habe und der Nutzende nicht der Anmelder sei. Meinenberg warnte: "Das könnte bei multinationalen Konzernen noch schlimmer werden." Der Bundestag will das Gesetz am 15. Oktober beschließen.