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ENTWICKLUNG I : Streit um Parlamentsrechte

Handelsabkommen mit Westafrika

19.10.2015
2023-08-30T12:28:10.7200Z
2 Min

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen können sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, das geplante Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen. Ein gemeinsamer Antrag der beiden Oppositionsfraktionen (18/5096) scheiterte vergangene Woche im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Votum der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.

Laut Bundesregierung soll die Zustimmung des Parlaments zum Abkommen nicht erforderlich sein, weil es fast ausschließlich in die EU-Zuständigkeit falle beziehungsweise ein "Abkommen von eher technischer Natur", schreibt die Opposition in ihrem Antrag. "Diese Haltung ist für ein Abkommen zwischen der EU und einer Vielzahl afrikanischer Staaten mit einer eminenten entwicklungspolitischen Bedeutung nicht nachvollziehbar." Da es sich um ein "gemischtes Abkommen" handle, werde auch die Bundesrepublik völkerrechtlicher Vertragspartner.

Ein Vertreter der Grünen warnte im Ausschuss davor, ein Exempel dafür zu statuieren, dass künftige sogenannte "gemischte Abkommen" am Parlament vorbei geschlossen werden könnten. Er kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Fraktion Die Linke verwies auf die "politisch-ökonomischen Tragweite" und die "direkten entwicklungspolitischen Implikationen" des Abkommens, die in die nationale Kompetenz fallen und damit ein Votum des Bundestages erfordern würden. Ein Vertreter der SPD-Fraktion nannte den Antrag der Opposition "in Ordnung" - auch nach seiner Auffassung würde mit dem Abkommen eine Schwelle überschritten, die eine Zustimmung des Bundestages erforderlich mache. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sprach von einer "Grundsatzfrage". Es müsse jedoch im Auge behalten werden, dass die Zustimmungsverfahren der EU-Mitgliedstaaten möglichst einheitlich blieben.