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RECHT : Gleichstellung der Lebenspartnerschaft

Bereinigungsgesetz beschlossen. Opposition und SPD wollen Öffnung der Ehe

19.10.2015
2023-08-30T12:28:10.7200Z
2 Min

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hat der Bundestag vergangenen Donnerstag nach zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5901) zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner unverändert verabschiedet. Das Gesetz sieht zahlreiche, überwiegend redaktionelle Änderungen in Vorschriften des Zivil- und Verfahrensrechts sowie des sonstigen öffentlichen Rechts vor. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen dort Ehen gleichgestellt werden. In der Praxis relevant ist vor allem eine Änderung im Personenstandsgesetz. Demnach sollen Partner, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen wollen, künftig von den Behörden eine Ledigkeitsbescheinigung ausgestellt bekommen können.

In der Debatte wurde erneut klar: Das Thema der Gleichstellung ist innerhalb der Koalition weiter umstritten. Während die SPD auf eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare drängt, hadert die Un ionsfraktion damit. Karl-Heinz Brunner (SPD) wies in der Debatte darauf hin, dass von ankommenden Flüchtlingen richtigerweise verlangt werde, die Gleichstellung Homosexueller in Deutschland zu achten. In der Rechtsordnung der Republik sei diese trotz vieler Fortschritte aber noch nicht erreicht. Das Bereinigungsgesetz sei "ein wichtiger, aber nicht der letzte und endgültige Schritt", so Brunner. Von der Union forderte der Sozialdemokrat, die Wirklichkeit anzuerkennen, und sich einer Ehe-Öffnung nicht weiter zu verschließen.

Sabine Sütterlin-Waack (CDU) zeigte sich überzeugt davon, dass in der Union noch nicht das Ende der Debatte erreicht sei. Allerdings machten es sich Bundesrat und Opposition zu einfach, wenn sie eine einfachgesetzliche Öffnung der Ehe forderten. Dafür sei eine Grundgesetzänderung nötig, sagte Sütterlin-Waack.

Dem widersprach die Opposition. Harald Petzold (Die Linke) verwies auf eine Anhörung im Rechtsausschuss, in der die Mehrheit der Sachverständigen eine einfachgesetzliche Lösung für möglich gehalten habe. Der Regierungsentwurf beende die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare nicht, er sei daher abzulehnen.

Dem schloss sich auch Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) an. Beck verwies auf den Gesetzentwurf seiner Fraktion (18/3031). Dieser würde in wesentlich mehr Vorschriften eine Gleichstellung erzielen. Überzeugen konnte er damit aber nicht. Mit Stimmen der Koalition wurde der Grünen-Entwurf abgelehnt. Das gleiche Schicksal ereilte einen Linken-Antrag (18/5205) zur Öffnung der Ehe.