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ARBEITSMARKT : Renten werden EU-mobil

19.10.2015
2023-08-30T12:28:10.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6283) erstmals beraten, mit dem die EU-Mobilitätsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die Richtlinie von 2014 sieht Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten vor. So sollen durch die Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzansprüchen bei der betrieblichen Altersversorgung (BAV) Hindernisse bei der Übertragbarkeit von Betriebsrenten abgebaut werden. Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem vor, die Vorgaben der Richtlinie in das Betriebsrentengesetz zu übernehmen.

Peter Weiß (CDU) freute sich, dass die BAV für Arbeitnehmer nun wieder interessanter werde, weil das Risiko, im Falle des Arbeitgeberwechsels Ansprüche zu verlieren, gemindert werde. Ralf Kapschack (SPD) betonte, auch für Mittel- und Kleinbetriebe müsse die BAV selbstverständlich werden. Das habe sich die Koalition auf die Fahne geschrieben, sagte er. Matthias W. Birkwald (Die Linke) begrüßte den Entwurf als Verbesserung für die in der EU mobilen Arbeitnehmer, die nun nicht mehr fürchten müssten, ihre Ansprüche zu verlieren. Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich überzeugt, dass gerade jüngere Arbeitnehmer von den Änderungen profitieren werden.