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TIM NEU: DIE ERSCHAFFUNG DER LANDSTÄNDISCHEN… : KURZ REZENSIERT

Böhlau Verlag, Köln 2013; 581 S., 79,90  €

19.10.2015
2023-08-30T12:28:11.7200Z
2 Min

Mit der Unterzeichnung der Deutschen Bundesakte am 10. Juni 1815 durch 39 Staaten wurde der Deutsche Bund gegründet. Die Bundesakte regelte unter anderem, dass in jedem der Mitgliedstaaten eine landständische Verfassung zu gelten hat. Diese landständischen Verfassungen, die das politische Verhältnis zwischen den herrschenden Fürsten und den Ständen, zum Beispiel Adel, Klerus und Städte, regelte, waren seit dem Spätmittelalter bis in die frühe Neuzeit entstanden.

Der Historiker Tim Neu zeichnet die Entstehung einer solchen landständischen Verfassung am Beispiel der Landgrafschaft Hessen von Anfang des 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts nach. In seiner Dissertation, die in diesem Jahr mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages ausgezeichnet wurde, präsentiert Neu die Genese dieser Verfassung als eine Abfolge von politischen Kämpfen und Auseinandersetzungen, die viel stärker von Diskontinuitäten geprägt waren als von Kontinuitäten. Auch wenn die damaligen Akteure stets beteuert hätten, ihr Handeln sei durch altehrwürdige Traditionen legitimiert.

Nach Neu liegt eine landständische Verfassung dann vor, wenn "der allgemeine Landtag (...), in der die Gesamtheit der Landstände als korporativer Träger politischer Teilhaberechte und Repräsentant des Gemeinwesens auf- und dem Landesherrn gegenübertritt, gleichermaßen in der politischen Praxis effektiv verankert und normativ anerkannt ist". Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts habe in Hessen aber eben keine landständische Verfassung in diesem Sinne existiert, sondern sich erst im Verlauf des Erbfolgekonfliktes Anfang des 17. Jahrhunderts herausgebildet. Und erst mit der Vereinbarung von 1655 mit dem Landgrafen Wilhelm VI. sei die Gesamtheit der Landstände als Repräsentantin des Landes gegenüber dem Landesherren in politischen Fragen anerkannt gewesen.

Tim Neus Arbeit ist ein höchst anspruchsvoller Beitrag sowohl zur hessischen Landes- wie auch zur deutschen Verfassungsgeschichte.