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wirtschaft : Vergaben nur noch elektronisch

19.10.2015
2023-08-30T12:28:11.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung will das Vergaberecht völlig neu ordnen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren zu erleichtern, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten und vom Bundestag am Freitag an die Ausschüsse überwiesene Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281). Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich.

Die durch die neuen EU-Vergaberichtlinien eröffneten Handlungsspielräume will die Bundesregierung nutzen. So sollen öffentliche Auftraggeber zukünftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen müssen. "Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags", heißt es.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gilt besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn.