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ASYL : Krach in der Familie

Innenminister de Maizière weist im Bundestag Kritik an seinen jüngsten Vorstößen zum Familiennachzug und Schutzstatus syrischer Flüchtlinge zurück

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
3 Min

Die große Asylrechtsreform, auf die sich Bund und Länder Ende September verständigt hatten, war noch nicht verabschiedet, da stritt sich die Koalition im Oktober schon über sogenannte Transitzonen für Flüchtlinge. Ein Streit, der mit der Verständigung zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Chef Sigmar Gabriel und dem CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer vom 5. November etwa auf neue Registrierungszentren oder eine Begrenzung des Familiennachzugs für Migranten mit eingeschränktem Schutzstatus beigelegt schien. Doch weit gefehlt: Einen Tag danach kündigte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) an, dass künftig auch syrischen Flüchtlingen nur noch zeitlich begrenzter Schutz ohne Familiennachzug gewährt werden solle. Während der Koalitionspartner SPD den Vorstoß empört zurückwies, stellte der Minister wenig später klar, dass die bisherige Regelung wegen Gesprächsbedarfs in der Koalition vorerst weiter gelte, fand aber in den folgenden Tagen Unterstützung für seine Position in der Union.

Grund genug für die Opposition, im Bundestag eine Aktuelle Stunde zur "Haltung der Bundesregierung zur Statusfrage syrischer Flüchtlinge und zur Einschränkung des Familiennachzugs" zu beantragen. Doch einen Tag vor der Debatte gab es vergangene Woche schon den nächsten Aufreger: Das Innenministerium gab bekannt, dass das Dublin-Verfahren grundsätzlich wieder für alle Herkunftsländer und damit auch für Syrien gelte. Dieses Verfahren, nach dem für einen Asylantrag das Land zuständig ist, über das ein Flüchtling in die EU einreist, war Ende August für Syrer ausgesetzt worden.

Kurs verteidigt Während die Opposition in der Aussprache de Maizières Pläne scharf kritisierte und auch die SPD auf deutliche Distanz ging, verteidigte der Ressortchef seinen Kurs. "Wir können unsere hohen Flüchtlingszahlen nicht durch Familiennachzug verdoppeln oder gar verdreifachen", argumentierte er und verwies darauf, dass allein im Oktober etwa 88.000 Schutzsuchende aus Syrien registriert worden seien. Das 2014 eingeführte beschleunigte Asylverfahren für syrische Flüchtlinge, die dabei den Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention mit privilegiertem Anspruch auf Familiennachführung erhalten hätten, sei wegen deren massiv gestiegener Zahl zu grobmaschig. Oft beruhe die Erfassung der Staatsangehörigkeit nur auf den Angaben der Flüchtlinge, von denen viele behaupteten, "Syrer zu sein, obwohl sie keine Syrer sind". Deshalb habe er sich zur Rückkehr zur Einzelfallprüfung entschieden.

Individuell Verfolgte könnten ihre Familien nachholen, ohne die Sicherung des Unterhalts nachzuweisen, fügte de Maizière an. "Dass aber für alle, die sagen, sie kommen aus Syrien, der Familiennachzug möglich ist, ohne dass für eine ausreichende Sicherung des Lebensunterhalts gesorgt wäre", halte er angesichts der großen Zahl syrischer Flüchtlinge nicht mehr für tragbar. Zur Wiederaufnahme des Dublin-Verfahrens sagte der Minister, mit dieser seit dem 21. Oktober geltenden Ressortentscheidung verfolge er das Ziel, "wieder zu geordneten Verfahren bei der Einreise und bei Asylverfahren zurückzukehren".

Luise Amtsberg (Grüne) warf dem Innenminister vor, er wolle mit der Änderung des Status syrischer Flüchtlinge deren Möglichkeit beschränken, ihre Familien auf sicherem Weg nach Deutschland zu holen. Auch stelle sich die Frage, mit welchem Personal denn eine Aussetzung des Schnellverfahrens für syrische Flüchtlinge bewältigt werden solle. Schließlich befänden sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits 330.000 Asylanträge "in der Warteschleife".

Für Die Linke betonte Ulla Jelpke, der einzig legale Weg aus Syrien sei für viele der des Familiennachzugs. Würde de Maizières Vorhaben umgesetzt, bedeute dies, "dass vor allem Frauen und Kinder sich auf den Weg machen in die wackligen Boote".

Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci verwies auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, Asylverfahren auf drei Monate zu verkürzen. Nun müsse man auch Maßnahmen unterlassen, die zu einer Verlängerung von Verfahren führen. "Dublin-Prüfung heißt Verlängerung der Verfahren", warnte Castellucci. Gleiches gelte für die Überprüfung des Schutzstatus der Flüchtlinge.

300.000 Syrer Unions-Fraktionsvize Thomas Strobl (CDU) warb für eine Begrenzung beim Familiennachzug. Schon heute seien mehr als 300.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland. Bereits jetzt sei daher mit einem Familiennachzug in einer "nie dagewesenen Dimension" zu rechnen. Setze man die bisherige Anerkennungspraxis fort, gehe es möglicherweise "um einen Familiennachzug von vielen hunderttausend Menschen".