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MeNSCHENRECHTE II : Ratifizierung des UN-Sozialpakts

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
1 Min

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihrer Initiative zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Sozialpakt der Vereinten Nationen gescheitert. Ein gemeinsamer Antrag (18/4332) der Oppositionsfraktionen wurde vergangene Woche von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Der UN-Sozialpakt ist ein internationales Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das im Jahr 1966 verabschiedet wurde und 1976 in Kraft trat. Die UN-Generalversammlung verabschiedete dazu im Jahr 2008 ein so genanntes Fakultativprotokoll. Es sieht unter anderem vor, dass Einzelpersonen beim zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschwerde einlegen können, wenn sie ihre im Sozialpakt verankerten Rechte verletzt sehen. Das Fakultativprotokoll trat 2013 in Kraft und wurde bislang von 17 Staaten ratifiziert. 45 Staaten, darunter Frankreich, Irland und Italien, haben das Protokoll unterschrieben und damit ihre Ratifizierungsabsicht bekundet. Von deutscher Seite wurde das Fakultativprotokoll bislang weder unterschrieben noch ratifiziert.