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eUROPA : Schiedsgerichte im Fokus

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
1 Min

Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, teilt die weit verbreiteten Bedenken gegenüber dem Investorenschutz im Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) nicht. Dass Investoren Staaten vor Schiedsgerichten verklagen könnten, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlten, sei für sie als Völkerrechtlerin "selbstverständlich", sagte Kokott vergangene Woche im Europaausschuss. Zudem berücksichtige die Kritik an den Schiedsgerichten, die ad-hoc von den Streitparteien einberufen würden und mit anerkannten Juristen besetzt seien, die Reformen der vergangenen Jahre unzureichend. So können Schiedsgerichtsverfahren heute transparenter sein als Verfahren an deutschen Gerichten oder am EuGH.

Skeptisch sah Kokott den Reformvorschlag von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, ein internales Investitionsgericht mit fest ernannten, qualifizierten Richtern und Berufungsmöglichkeiten zu schaffen. Es sei fraglich, ob eine solche Institution von den USA akzeptiert würde, betonte die Juristin. Außerdem sei das Gericht möglicherweise nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Auch Konflikte mit dem EuGH seien denkbar.

Die Abgeordneten machten einmal mehr deutlich, dass sie TTIP als gemischtes Abkommen zwischen der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten betrachten. Die nationalen Parlamente müssten es daher ratifizieren. Kokott entgegnete, in den EU-Verträgen sei "unstrittig" festgelegt, dass die Außenhandelskompetenz bei der EU liege. Folglich sei allein das Europäische Parlament für die Ratifizierung zuständig.