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Das Gesetz : Dopende Leistungssportler müssen mit Haft rechnen

Der Regierungsentwurf hat das parlamentarische Verfahren mit nur geringen Änderungen überstanden

16.11.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
2 Min

Ab kommendem Jahr drohen dopenden Leistungssportlern Haftstrafen. Das neue Anti-Doping- Gesetz (18/4898) sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren für denjenigen vor, der "ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt". Damit geht die Neuregelung über die bisherigen "strafbewehrten Verbotsnormen" im Arzneimittelgesetz (AMG) hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das Selbstdoping.

Erfasst werden sollen durch das Anti-Doping-Gesetz "gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen", heißt es in der Begründung. Ebenfalls neu ist die uneingeschränkte und mengenunabhängige Besitzstrafbarkeit. Auch hier kommt das Strafrecht zur Anwendung. Mit einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren wird laut Gesetz bedroht, wer "zum Zweck des Dopings" ein Dopingmittel erwirbt oder besitzt.

Das Anti-Doping-Gesetz berechtigt zudem die Nationale Anti-Doping Agentur (Nada), personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, "soweit dies zur Durchführung ihres Dopingkontrollsystems erforderlich ist". Zu diesen Daten gehören auch Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort von Sportlern, die zu dem von der Nada vorab festgelegten Kreis von Sportlern gehören, die Trainingskontrollen unterzogen werden.

Das größte Problem der Nada - ihre Finanzierung - scheint fürs erste auch gelöst. Unabhängig vom Anti-Doping-Gesetz haben sich Union und SPD geeinigt, dass der Bund ab 2015 knapp zwei Drittel des Nada-Budgets von etwa 10 Millionen Euro pro Jahr bereitstellt. Das sogenannte Stakeholdermodell, wonach je zu einem Drittel die Nada-Finanzierung von Bund, Ländern, Wirtschaft und organisiertem Sport erfolgen sollte und das Jahr für Jahr an den fehlenden Beiträgen der Länder, der Wirtschaft und dem Sport krankte, scheint damit vom Tisch.

Starke Proteste Trotz starker Proteste gegen das Anti-Doping Gesetz seitens des organisierten Sports und durchaus vernehmbarem Grummeln innerhalb der Union ist das sportpolitische Prestigeobjekt der SPD im Verlaufe des parlamentarischen Verfahrens nur leicht entschärft worden. Anders als im Regierungsentwurf ist nun klar geregelt, dass die beschriebenen Vergehen auch strafbar sind, wenn sie im Ausland erfolgen, der Wettkampf, bei dem der so erlangte Vorteil genutzt wird, aber in Deutschland stattfindet. Zudem bleiben Sportler im Fall "tätiger Reue" straffrei. Gemeint ist: Wer sich Dopingmittel beschafft hat, diese aber noch vor der Benutzung vernichtet - und zwar bevor er kontrolliert wird, darf mit Milde rechnen. Nicht bestraft werden soll auch der bloße Versuch, an geringe Mengen von Dopingmitteln zu gelangen. Außerdem ist eine Evaluation vorgesehen.

Die parlamentarischen Bemühungen um einen sauberen Sport sind indes noch nicht abgeschlossen. Ein im Bundesjustizministerium erarbeiteter Gesetzentwurf will den Betrug bei Sportwetten sowie die Manipulation von Sportveranstaltungen härter bestrafen. Nach einer etwas längeren Verweildauer im Kanzleramt ist die Vorlage inzwischen bei den Ländern und den Verbänden zur Begutachtung angekommen. Wann der Entwurf das Parlament erreicht, ist derzeit noch unklar.