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KOMPAKT : Das Konzept

Hintergrund und Details der Arbeitsmarktreform

19.01.2015
2023-11-08T12:33:07.3600Z
2 Min

Das „vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Ziel der gesamten Arbeitsmarktreform, die sich aus den Gesetzespaketen „Hartz I“ bis „Hartz IV“ zusammensetzte, bestand darin, mehr Anreize zu schaffen für die Aufnahme einer Beschäftigung und so die anhaltend hohe Sockelarbeitslosigkeit in Deutschland nachhaltig zu verringern.

Konkreter Anlass für die Reform waren 2002 heftige Vorwürfe gegen die damalige Bundesanstalt für Arbeit, deren Jobvermittlung offenkundig völlig ineffizient ausfiel und deren Vermittlungszahlen zudem geschönt waren.

Vor dem Inkrafttreten der Reform wurde noch zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe unterschieden. Zudem gab es die Sozialhilfe. Hartz IV beinhaltete die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Die neue „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ist das heutige „Arbeitslosengeld II“ (Alg II) oder auch Hartz IV genannt.

• Heute beläuft sich der Hartz IV-Regelsatz für Erwachsene auf 399 Euro plus Miete und Heizkosten.

• Erwerbslose erhalten nunmehr das neue Arbeitslosengeld I, wenn sie zuvor mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

• Zuständig für die Betreuung der Arbeitslosen ist die in Bundesagentur für Arbeit umbenannte Behörde. Die Hartz IV-Bezieher, also Langzeitarbeitslose, werden von den Jobcentern betreut.

Die „Kunden“ müssen regelmäßig zu Beratungsterminen erscheinen, damit Leistungen gewährt werden. Wer sich dem neuen Leitmotiv „fördern und fordern“ verweigert, muss mit Sanktionen rechnen.

• 2014 erhielten rund 4,4 Millionen Menschen in Deutschland Hartz-IV-Leistungen. Weitere 1,7 Millionen Bürger, die nicht erwerbsfähig sind, bekamen Sozialgeld, darunter auch Kinder aus sogenannten Bedarfsgemeinschaften.

• 2005 lag die Zahl der offiziell gemeldeten Arbeitslosen bei rund 4,9 Millionen. 2014 waren rund 2,9 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet.

• 2002 wurde die „Ich-AG“ zum Unwort des Jahres gekürt, ein mittlerweile wieder abgeschaffter Existenzgründerzuschuss für Arbeitslose. „Hartz IV“ war 2004 das Wort des Jahres.