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RECHT : Mehr Rechte für Angeklagte

19.01.2015
2023-11-08T12:33:07.3600Z
1 Min

Die Bundesregierung will Angeklagten in Berufungsverfahren mehr Rechte einräumen. Ihr Gesetzentwurf (18/3562) stieß bei der ersten Lesung im Plenum vergangenen Donnerstag auf grundsätzliche Zustimmung aller Fraktionen. Mit dem Gesetz soll die Strafprozessordnung (StPO) im Hinblick auf die Anwesenheitspflicht eines Angeklagten in einem Berufungsverfahren verändert werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in der bisherigen Regelung der StPO einen Verstoß gegen Artikel 6 (Recht auf faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention gesehen. Bisher wird eine vom Angeklagten angestrebte Berufung ohne Verhandlung zur Sache verworfen, wenn dieser zu Beginn der Verhandlung abwesend ist. Ausnahmen sind nur in sehr eng umrissenen Fällen möglich. Die Vertretung durch einen bevollmächtigten Anwalt ist nicht zulässig. Letzteres soll durch die Novelle nun ermöglicht werden. Damit werde für den Angeklagten kein Recht auf Abwesenheit etabliert, stellte Christian Lange (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, klar. Zudem schiebe der Entwurf möglichen Verfahrensverschleppungen einen Riegel vor. Patrick Sensburg (CDU) sah Klarstellungsbedarf hinsichtlich der Rolle des Verteidigers, wenn dieser anstelle des Angeklagten einen Sachvortrag einbringen sollte.

Halina Wawzyniak (Die Linke) schlug vor, anstatt über die unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin vorgesehene Verwerfung der Berufung ohne Verhandlung zur Sache über eine Zweitansetzung nachzudenken. Hans-Christian Ströbele (Grüne) kritisierte, dass die Neuregelung immer noch zu viele Einschränkungen für Angeklagte vorsehe.

Mit dem Gesetz soll zudem ein Rahmenbeschluss des Europäischen Rates zu Abwesenheitsentscheidungen umgesetzt werden.