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NSA-AUSSCHUSS : Keine Beweise

Die Opposition wittert einen Skandal, aber Belege brachte auch der Zeuge Schaar nicht.

19.01.2015
2023-11-08T12:33:07.3600Z
3 Min

Vor allem für die Opposition, die es in dem zur Durchleuchtung des NSA-Spähskandals eingesetzten Untersuchungsausschuss nicht leicht hat, war dies ein guter Tag. Vergangene Woche hatte Peter Schaar auf dem Zeugenstuhl Platz genommen, und der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte lieferte den sichtlich erfreuten Fraktionsobleuten Martina Renner (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne) einige Steilvorlagen. So kritisierte der 60-Jährige die Aufsicht über die Geheimdienste und andere Sicherheitsbehörden sowie die Telekommunikationsbranche als ineffektiv. Im Geflecht unklarer Kompetenzen zwischen Bundestag und Datenschutzbehörde könnten „Kontrolllücken“ entstehen.

Schaar verlangte eine gesetzliche Pflicht zur Kooperation des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) und der G-10-Kommission, die sich um die Nachrichtendienste kümmern, mit dem Datenschutzbeauftragten. Undurchsichtig ist aus Sicht Schaars besonders die Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendiensts (BND). So sollte die Satellitenaufklärung ausländischer Datenströme, wie sie vom BND betrieben werde, der Aufsicht durch den Datenschutz unterworfen werden. Gleiches habe für die Ausforschung internationaler Telekommunikation, die als Transit durch die Bundesrepublik geleitet werde, durch den BND zu gelten – wovon der US-Geheimdienst NSA ebenfalls profitiert.

Keine Nachweise  Ganz im Sinne oppositioneller Forderungskataloge plädierte Schaar überdies dafür, eine durch privatrechtliche Verträge und nicht durch gesetzliche G-10-Ermächtigungen ermöglichte Zusammenarbeit von BND und Telekommunikationsfirmen beim Anzapfen von Internetknoten der Kontrolle durch die Datenschutzbehörde zu unterwerfen. Gleichwohl konnten Linke und Grüne aus Schaars Auftritt wenig Honig saugen. Denn auch er musste letztlich Fehlanzeige melden, als es um den Nachweis von Verstößen hiesiger Geheimdienste im Rahmen des NSA-Skandals ging, dessen Kern sich um das Ausspionieren der Telekommunikation von Bundesbürgern dreht.

Ob deutsche Nachrichtendienste der NSA Informationen über Bundesbürger zugeleitet haben, was untersagt ist, prüfen die Abgeordneten anhand des Projekts „Eikonal“, bei dem der BND in Kooperation mit der NSA und mit technischer Hilfe der Telekom von 2004 bis 2008 in Frankfurt am Main einen Internetknoten ausforschte, und anhand des Horchpostens Bad Aibling. Mehrere BND-Vertreter haben vor dem Ausschuss betont, die in Frankfurt und an dem bayerischen Standort zur Auswertung vorgesehenen ausländischen Datenströme seien gründlich gefiltert worden, so dass keine Erkenntnisse über Deutsche an die NSA geflossen seien.

Schaar berichtete, dass er nach dem Auffliegen des NSA-Skandals eine Vielzahl von Nachfragen und Kontrollen bei Sicherheitsbehörden und Telekommunikationsfirmen gestartet habe, um einer möglichen Mitwirkung deutscher Stellen in der NSA-Affäre auf die Spur zu kommen. Dazu hätten auch Vor-Ort-Inspektionen gehört. Fazit: Alle Behörden und Unternehmen hätten erklärt, sie hielten sich an deutsches Recht und gäben keine Daten von Deutschen weiter. Zudem wisse man nichts von einer unbemerkten Ableitung von Daten durch technische „Seitenkanäle“. Auch bei den Kontrollen vor Ort, berichtete Schaar, „haben wir nichts festgestellt“.

Alles palletti also? Das dann doch nicht. Ausführlich schilderte Schaar die Probleme seiner Behörde, die nicht in der Lage, technisch zu prüfen, was sich konkret beim Anzapfen eines Internetknotens abspiele. Für die Kontrolle aller Sicherheitsbehörden stünden lediglich fünf Mitarbeiter zur Verfügung. Auf seine Anfragen hätten „manche Stellen reagiert, manche nicht“, erläuterte Schaar. Das Innenministerium habe zunächst eine Antwort komplett verweigert, weil diese Thematik Sache der G-10-Kommission sei. Erst nach massivem Druck sei es doch noch zu Gesprächen gekommen. Das Kernproblem aus Sicht Schaars: Kümmere sich die G-10-Kommission um eine Überwachungsmaßnahme, sei der Datenschutz aus dem Spiel, „dann ist unser Pulver verschossen“. Sei in einem Fall das G-10-Gremium nicht beteiligt, dann sei zwar die Datenschutzbehörde gefordert – die aber ins Leere laufe, wenn die Regierung keine Auskünfte erteile.

Von „Eikonal“ habe er erst aus den Medien erfahren, erzählte Schaar den verblüfften Abgeordneten. Renner wollte wissen, ob die NSA deutschen Geheimdiensten vielleicht „Technik unterjubelt, die mehr kann als sie soll“, ob also Hard- und Software womöglich so manipuliert werde, dass die NSA unbemerkt an sensible Daten herankomme. Der Zeuge bestätigte solche Diskussionen in Fachkreisen, „aber es fehlen die Nachweise“.

Notz bezweifelte, dass die Filtertechnik des BND tatsächlich in der Lage ist, aus den ausländischen Datenströmen jedwede Telekommunikation auszusortieren, die zwischen Deutschen stattfindet. Eine hundertprozentige Filterung des Internet-Verkehrs sei unmöglich, sagte auch Schaar. Zu dieser Thematik, meinte der Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU), müsse der Ausschuss wohl bei der G-10-Kommission näher nachfragen.