Piwik Webtracking Image

BEAMTE : Abgeltung von Urlaub

Personalwechsel soll erleichtert werden

19.01.2015
2023-11-08T12:33:07.3600Z
2 Min

Mit den Stimmten der Koalition hat der Bundestag vergangene Woche Änderungen des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Gegen die Stimmen der Linksfraktion verabschiedete das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3248) in der Ausschussfassung (18/3748). Die Vorlage sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich nachzuvollziehen. Die Richter hatten den Angaben zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden.

Ferner soll der Personalwechsel zwischen dem deutschen öffentlichen Dienst und europäischen Institutionen oder internationalen Organisationen erleichtert werden. Um die Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses neben einem weiteren öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn wie beispielsweise einem Bundesland oder einer „Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit nach deutschem Recht“ wie etwa der EU-Kommission anordnen zu können, sei laut Bundesbeamtengesetz das Einvernehmen des anderen Dienstherrn beziehungsweise der Einrichtung erforderlich. In der Vergangenheit sei das Ersuchen um Erteilung des Einvernehmens jedoch bei den zuständigen ausländischen Stellen nicht selten auf Unverständnis und in Einzelfällen gar auf Verweigerung gestoßen. Künftig sollte nun für die Anordnung der Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses kein Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn beziehungsweise der internationalen Einrichtung mehr erforderlich sein. Der Innenausschuss hatte dazu einen Änderungsantrag der Koalition beschlossen, um der Sorge der Länder Rechnung zu tragen werden soll, dass die betroffenen Dienststellen es versäumen könnten, „versorgungslastenteilungsrechtliche Folgen bei einem doppelten Beamtenverhältnis vorab zu klären“. Für einen Personalwechsel vom Bund zu „Dienstherren im Sinne des Beamtenstatusgesetzes“ – insbesondere Länder und Kommunen – soll es damit beim Vorbehalt des Einvernehmens bleiben.