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FAMILIE : Anspruch auf Hilfe

Linke fordert Gesetz zum Schutz von Frauen

19.01.2015
2023-11-08T12:33:07.3600Z
1 Min

Die Linksfraktion fordert einen Rechtsanspruch auf Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Über einen dahingehenden Antrag (18/2884) beriet der Bundestag vergangene Woche. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der so gestaltet werden müsse, dass er „unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen für die betroffenen Frauen und deren Kinder gilt“. Ziel des Gesetzentwurfs soll die einzelfallunabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung des Schutz- und Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen sein.

Damit die Regelung die gewünschte Wirkung erfahren kann, soll die Regierung nach den Vorstellungen der Linken einen Plan vorlegen, wie der Rechtsanspruch umfassend für alle von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder umgesetzt werden soll und wie die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen dafür bereitgestellt werden können. „Dazu sollte ein Nationaler Aktionsplan III zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen den notwendigen Rahmen abgeben“, heißt es in dem Antrag. Zur Begründung ihres Vorstoßes verweist die Fraktion auf die „erschreckenden Ergebnisse“ einer internationalen Studie zur Gewalt gegen Frauen. Demnach seien 33 Prozent der Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen gewesen. In Deutschland habe der Anteil bei 35 Prozent gelegen.