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Edathy-ausschuss : Abschluss eines heiklen Falls

Am Ende der mühsamen Ermittlungsarbeit sind nicht alle wichtigen Fragen beantwortet

07.12.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
4 Min

Der Name "Edathy-Ausschuss", unter dem der 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages in der Öffentlichkeit firmierte, war immer etwas irreführend. Suggerierte er doch, es gehe darum, Verfehlungen des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy aufzuarbeiten. Das aber war Sache der Justiz, die wegen des Verdachts der Nutzung von Kinderpornografie gegen ihn ermittelte. Dieses Verfahren endete am 2. März 2015 mit einer Einstellung gegen Zahlung von 5.000 Euro. Womöglich wäre es anders ausgegangen, wäre Edathy nicht vor einer Hausdurchsuchung gewarnt gewesen. Dass er gewarnt war, gilt als sicher. Weil es über manches Weitere im Ausschuss unterschiedliche Bewertungen gibt, steht am Ende neben dem mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossenen Abschlussbericht ein Sondervotum der Opposition.

Heikle Fragen Begonnen hatte der "Fall Edathy" im Februar 2014, als eine Hausdurchsuchung bei ihm öffentlich wurde, wenige Tage, nachdem er "aus Gesundheitsgründen" sein Bundestagsmandat abgegeben hatte. Sofort tauchten heikle Fragen auf. Es stellte sich heraus, dass führende Politiker schon wesentlich früher von den Ermittlungen gegen Edathy gewusst hatten. Der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte aus dem Bundeskriminalamt (BKA) von dem Verdacht gegen Edathy erfahren und SPD-Chef Sigmar Gabriel davon in Kenntnis gesetzt, der dann weitere Genossen einweihte. Friedrich wurde deshalb Geheimnisverrat vorgeworfen, weshalb er von seinem neuen Amt als Agrarminister zurücktrat.

Da Befragungen im Innenausschuss nach Ansicht der Opposition ohne befriedigende Ergebnisse blieben, beantragte sie den Untersuchungsausschuss, der im September 2014 seine Arbeit aufnahm. Bis Juli 2015 wurden im Ausschuss vier Sachverständige und 57 Zeugen befragt, einige mehrfach. Die Ermittlungen konzentrierten sich zunächst auf die Rolle des BKA. Als dann Edathy aussagte und seinen ehemaligen Fraktionskollegen Michael Hartmann bezichtigte, ihm Erkenntnisse des BKA über seinen Fall weitergegeben zu haben, verschob das den Fokus erneut und nun in Richtung Hartmann.

Die Rolle Hartmanns In der Plenardebatte über den Abschlussbericht verneinte die Ausschussvorsitze Eva Högl (SPD) die Frage, ob das BKA bei dem Kinderporno-Großverfahren Fehler gemacht habe, in dessen Verlauf der Verdacht gegen Edathy aufgetaucht war. Als sie den Mitarbeitern des BKA "für ihre schwere Arbeit" dankte, erhielt sie Beifall von allen Seiten des Plenarsaals. Zur zentralen Frage nach einer Warnung Edathys stellte Högl fest: "Sebastian Edathy wurde gewarnt vor den Ermittlungen, ja sogar konkret vor der Durchsuchung. Wir haben nicht herausarbeiten können, von wem."

Dies sah die Opposition anders. "Die zeitlichen Abläufe der Handlungen von Sebastian Edathy und seinem Anwalt sind nur mit fortlaufenden Informationen logisch erklärbar", stellte Frank Tempel (Die Linke) fest. Es gebe " keinen anderen Rückschluss", als dass Hartmann die Informationsquelle für Edathy gewesen sei. Es sei aber kein Eigenmotiv erkennbar, weshalb sich die Frage stelle: "Wen deckt Hartmann?" Die Linke sehe es als erwiesen an, dass es eine Informationskette von der SPD-Fraktionsspitze über Hartmann bis zu Edathy "gegeben haben muss". Der SPD warf Tempel vor, für sie habe im Ausschuss die Schadenminimierung im Vordergrund gestanden. Irene Mihalic (Grüne) hieb in dieselbe Kerbe. Sechs Zeugen hätten bestätigt, dass Edathy auf dem SPD-Parteitag am 15. November 2013 durch Hartmann von den Ermittlungen gegen ihn erfahren habe. Nur Hartmann bestreite das. "Mir bleibt es ein Rätsel, wie Sie diese simple Erkenntnis nicht in Ihren Abschlussbericht hineinretten konnten", sagte sie.

Aber auch der ehemalige BKA-Chef Jörg Ziercke erfuhr von Mihalic scharfe Kritik. Ziercke hatte durch einen Anruf des heutigen SPD-Fraktionschefs Thomas Oppermann Monate vor der Durchsuchung bei Edathy erfahren, dass einige SPD-Politiker von dem Verdacht wussten. Ziercke hätte darüber den ermittelnden Staatsanwalt unterrichten müssen, sagte Mihalic, damit dieser das Verfahren beschleunige. Dies unterlassen zu haben, sei ein "klarer Rechtsbruch".

Kritik an SPD-Zeugen Die Redner der Union teilten die Kritik der Opposition am Verhalten einiger Zeugen aus der SPD. Armin Schuster (CDU) nannte deren Auftreten "unerträglich". Auch Schuster sieht Hartmann "von einigen glaubhaft auftretenden Zeugen erheblich belastet". Allerdings, wie sein Fraktionskollege Michael Frieser (CSU) es formulierte: "Was wir glauben ist noch nicht das, was ein Untersuchungsausschuss belegen kann." Vor allem durch die Aussageverweigerung Hartmanns bei einer zweiten Vernehmung sei der Ausschuss nicht weitergekommen.

Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch nannte die von Edathy in seiner Vernehmung aufgestellte und von der Opposition als erwiesen betrachtete Behauptung, er sei kontinuierlich über den Stand der Ermittlungen unterrichtet worden, unsinnig. "Wir konnten nicht einmal feststellen, dass er besondere Kenntnisse über dieses Verfahren besaß." Grötsch nannte es "beschämend", wie die Opposition mit dem langjährigen SPD-Innenexperten Hartmann umgegangen sei, und sprach von der "Zerstörung einer Person".

Die von der Opposition kritisierte Information des damaligen Innenministers Friedrich durch BKA-Chef Ziercke und die Weitergabe an führende SPD-Politiker bezeichnete Grötsch als "nicht verwerflich". Frieser bezeichnete es sogar als "absolut richtig", dass Friedrich während der Koalitionsverhandlungen den SPD-Chef Gabriel über den Verdacht gegen Edathy unterrichtet hatte. Es sei darum gegangen, "Schaden vom Land abzuwenden", der entstanden wäre, wenn Edathy ein Regierungsamt bekommen hätte.