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JUSTIZ I : Streitschlichtung ohne Gericht

07.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
2 Min

Verbraucher scheuen oft Kosten und Mühen, Streitigkeiten mit Unternehmen vor Gericht auszutragen. Die außergerichtliche Schlichtung könnte hier ein Ausweg sein, der aber vielen Verbrauchern nicht bekannt ist und in zahlreichen Branchen auch gar nicht geboten wird. Ein vergangene Woche vom Bundestag beschlossenes Gesetz (18/5089, 18/6904) soll nun den Rahmen schaffen, damit die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern häufiger gesucht wird. Linke und Grüne, die sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätten, enthielten sich bei der Abstimmung. Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer Universalschlichtungsstelle vor, die in den Fällen angerufen werden kann, in denen keine andere Schlichtungsstelle zuständig ist.

Für Patrick Sensburg (CDU) ist "besonders erfreulich", dass der Streitmittler "die Befähigung zum Richteramt besitzen oder zertifizierter Mediator sein" muss. Damit könnten qualifizierte Mediatoren in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung der außergerichtlichen Streitschlichtung bekommen, gab er zu Protokoll. Entscheidend für den Erfolg wird aus Sicht von Dennis Rohde (SPD) sein, "dass die Menschen sich darauf verlassen können, an einem geordneten, sicheren und sachkundig geleiteten Prozess teilzunehmen". Deshalb müsse die Qualifikation der Streitmittler "höchsten Ansprüchen genügen".

Im Grundsatz ist auch die Opposition mit der Neuregelung einverstanden. Allerdings habe der Gesetzentwurf "einen entscheidenden Konstruktionsfehler", wendete Caren Lay (Linke) ein: Die Teilnahme an der Schlichtung sei für Unternehmen freiwillig, und sie seien nicht an den Schlichtungsvorschlag gebunden. Vor allem unseriöse Unternehmen würden sich deshalb entziehen. Renate Künast (Grüne) verwies darauf, dass manche Unternehmen die Scheu der Verbraucher vor einem Gerichtsverfahren einkalkulierten. Schlichtungen könnten hier einen Riegel vorschieben. Doch durch die Freiwilligkeit für Unternehmen sei "fraglich, ob das Gesetz tatsächlich das intendierte Ziel erreichen wird". pst