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PARTEIEN : Wählerstimmen werden mehr wert

Die Koalition will die Beträge im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung anheben

07.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
3 Min

Geht es im Bundestag um staatliche Mittel für die Parteien, ist das immer etwas heikel - schließlich müssen doch, wie es vergangene Woche Michael Frieser (CSU) im Parlament formulierte, die demokratischen Parteien "einen Abwehrkampf gegen ein wirklich schiefes Bild in der Öffentlichkeit führen, was die Parteienfinanzierung anbetrifft". So bekannte sich bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Parteiengesetzes (18/6879) auch die Opposition nachdrücklich zum System der staatlichen Parteienfinanzierung. Wer dieses in Frage stelle, sagte Halina Wawzyniak (Linke), wolle "eine Demokratie, in der vor allem wirtschaftlich Mächtige die Parteien finanzieren". Und Britta Haßelmann (Grüne) betonte, damit die Parteien "nicht auf Dritte, Externe, Wirtschaftsverbände oder andere angewiesen sind", müsse es eine staatliche Finanzierung geben.

Kritik erwartet Obwohl im Bundestag zu dem Gesetzentwurf "weitestgehend Einigkeit" bestehe, werde ihn das Parlament nicht fraktionsübergreifend einstimmig beschließen können, bedauerte Helmut Brandt (CDU). Strittig unter den Fraktionen ist, wie Gabriele Fograscher (SPD) konstatierte, die geplante Erhöhung der Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen.

Diese Beträge, die die Parteien für jede Wählerstimme und private Zuwendung bekommen, seien seit 2002 nicht an die Entwicklung der parteienspezifischen Preisentwicklung angepasst worden, obwohl die Obergrenze der den Parteien zustehenden Mittel im Jahr 2011 dynamisiert worden sei, heißt es in der Begründung des Koalitionsentwurfs. Sie sollen nun nach dem Willen der Koalition entsprechend der Erhöhung der absoluten Obergrenze im Zeitraum von 2010 bis 2014 angehoben werden. Damit erhielten die Parteien laut Vorlage für jede für sie abgegebene Stimme pro Jahr statt 0,70 Euro künftig 0,83 Euro, wobei der Betrag für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen von 0,85 Euro auf einen Euro angehoben werden soll. Ab dem Jahr 2017 soll eine "automatische weitere jährliche Erhöhung in dem gleichen Verfahren wie bei der jährlichen Erhöhung der absoluten Obergrenze" stattfinden. Da diese Obergrenze - das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf - durch den Entwurf nicht verändert wird, müssen der Vorlage zufolge keine höheren Haushaltsmittel für die staatliche Parteienfinanzierung zur Verfügung gestellt werden.

Fograscher betonte, die Erhöhung der Beträge um zirka 20 Prozent werde vermutlich öffentliche Kritik hervorrufen. Da eine Anpassung aber 13 Jahre lang nicht vorgenommen worden sei, halte sie diesen Schritt für notwendig, angemessen und vertretbar. Brandt verwies darauf, dass seitdem die Kosten der Parteien für Veranstaltungen, die Unterhaltung der Büros und die Beschäftigung der Mitarbeiter gestiegen sei. Daher habe man sich zur Erhöhung der Beträge entschlossen, die die Parteien jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung erhalten.

Wawzyniak zeigte Verständnis für "das Argument, dass es Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten und auch sonstige Kostensteigerungen gibt". Für ihre Fraktion wäre aber eine solche Erhöhung nur akzeptabel, "wenn es auch Regelungen zu Sponsoring und Spenden juristischer Personen" in dem Gesetzentwurf gegeben hätte. Haßelmann kritisierte, die Koalition erhöhe die Beträge pro abgegebener gültiger Stimme, verzichte aber darauf, "notwendige Transparenzregeln zur Parteienfinanzierung im Gesetzentwurf viel stärker und klarer zu formulieren". Weder bei der Union noch der SPD gebe die Bereitschaft, etwa auf eine Beschränkung der Spendenmöglichkeit auf natürliche Personen einzugehen.

Weitere Neuerungen Der Gesetzentwurf enthält daneben eine Reihe weiterer Neuregelungen. So sollen bei der Berechnung der relativen Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung Einnahmen einer Partei aus Unternehmenstätigkeit nur in Höhe eines positiven Saldos berücksichtigt werden. Das richtet sich gegen die "künstliche Erhöhung der einer Partei zustehenden staatlichen Mittel durch die Kreierung von Einnahmen, denen gleich hohe Ausgaben gegenüber stehen" und "trifft insbesondere die Partei ,Die Partei' und die AfD mit ihrem Goldhandel", wie Haßelmann sagte. Die AfD, erläuterte Fograscher, habe "den Goldhandel betrieben, damit ihre Einnahmen gesteigert und somit auch die staatlichen Zuwendungen", während "Die Partei" 100-Euro-Scheine für 80 Euro verkauft habe: "Auch so konnten die Einnahmen erhöht werden, und die zusätzlichen staatlichen Zuwendungen überstiegen den Verlust dieses Geldverkaufs". Diesen Missbrauch wolle man abstellen. Unstrittig sei auch die vorgesehene Verschärfung der Sanktionen für die Nichtabgabe von Rechenschaftsberichten. Danach solle eine Vereinigung ihre Rechtsstellung als Partei verlieren, wenn sie sechs Jahre lang ihrer Pflicht zur Rechenschaftslegung nicht nachgekommen ist.